Zurück zur Hauptseite

Gesetz zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes

Vom 21.6.2006, verkündet in BGBl I Jahrgang 2006 Nr. 28 vom 26.6.2006.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/735)

A. Ziel

Im Patentbereich gelten bis zum 30. Juni 2006 Übergangsvorschriften für den Einspruch gegen vom Deutschen Patent- und Markenamt erteilte Patente. Mit dem Gesetzentwurf werden primär Folgeregelungen für die Zeit ab dem 1. Juli 2006 vorgeschlagen. Daneben sollen insbesondere die kostenrechtlichen Vorschriften für den gewerblichen Rechtsschutz teilweise geändert oder ergänzt werden.

B. Lösung

Die Geltungsdauer der Übergangsregelung in § 147 Abs. 3 des Patentgesetzes, nach der anstelle des Deutschen Patent- und Markenamts das Bundespatentgericht über Einsprüche gegen erteilte Patente entscheidet, ist durch das Gesetz zur Änderung des Patentgesetzes und anderer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3232) bis zum 30. Juni 2006 verlängert worden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden Folgeregelungen vorgeschlagen. Grundsätzlich soll wieder das Deutsche Patent- und Markenamt über die Aufrechterhaltung oder den Widerruf von Patenten entscheiden. Die Verfahrensvorschriften werden jedoch teilweise neu gefasst oder ergänzt, um eine zügigere Entscheidung über den Bestand oder Nichtbestand eines Patents zu ermöglichen, was auch im öffentlichen Interesse liegt. So ist vor allem vorgesehen, dass Beteiligte unter besonderen Voraussetzungen bei Verfahren, die nicht innerhalb einer Bearbeitungszeit von 15 Monaten nach Ablauf der Einspruchsfrist hinreichend gefördert werden, die Möglichkeit haben, ohne vorherige Sachentscheidung des Patentamts das Bundespatentgericht mit dem Einspruch zu befassen.

Darüber hinaus soll das seit dem 1. Januar 2002 geltende Patentkostengesetz in Teilbereichen geändert werden, da die praktische Anwendung nach den nunmehr vorliegenden Erfahrungen sowohl beim Deutschen Patent- und Markenamt als auch beim Bundespatentgericht vereinzelt Probleme aufgeworfen hat, die behoben werden sollen.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/735 21.02.2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/1153 05.04.2006 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze