Hier ist das Gesetz zur Änderung des Patentgesetzes und anderer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3658)
AnzeigeA. Ziel
Im Patentgesetz und anderen Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes sind Änderungen notwendig. Dabei geht es primär um die Verlängerung der zeitlich befristeten Regelung über die Verlagerung der Entscheidungszuständigkeit in patentrechtlichen Einspruchsverfahren, die sich als zu kurz erwiesen hat. Im Markengesetz sind Ergänzungen der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates vom 14. Juli 1992 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel umzusetzen.
B. Lösung
Im Patentgesetz soll die Geltungsdauer der Übergangsvorschrift in § 147 Abs. 3, nach der über bis Ende 2004 eingelegte Einsprüche anstelle des Deutschen Patent- und Markenamts das Bundespatentgericht entscheidet, um achtzehn Monate bis zum 1. Juli 2006 verlängert werden. In dieser Zeit sind die Vorschriften über das Einspruchsverfahren neu zu fassen. Erste Reformüberlegungen bestehen bereits, sie sind jedoch noch nicht abgeschlossen und können deshalb nicht sogleich als Folgeregelungen, die zum 1. Januar 2005 in Kraft treten könnten, vorgeschlagen werden. Eine Verlängerung um achtzehn Monate schafft einerseits die notwendige Zeit zum Abschluss der Arbeiten am Reformgesetz, stellt andererseits aber auch sicher, dass die endgültigen Vorschriften noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten können.
Im Markengesetz sollen die Vorschriften über das Verfahren zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 neu gefasst werden. Zum einen wird der nationale Rechtsschutz der am Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt Beteiligten eindeutig ausgestaltet, zum andern werden Ergänzungen der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92, die sich auf das nationale Recht auswirken, umgesetzt.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/3658 | 24.8.2004 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/3970 | 20.10.2004 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):