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Beratungshilfegesetz

(Langtitel: Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen)

In der Fassung vom 18.6.1980, zuletzt geändert durch Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.8.2015.

Rechtsbereich: Sozialrecht allgemein      FNA Nr. 303-15

Beratungshilfe kann erhalten, wer Rechtsberatung durch einen Anwalt braucht, sie aber nicht selbst bezahlen kann. Im Gegensatz zur Prozesskostenhilfe, die in der Zivilprozessordnung geregelt ist, geht es bei der Beratungshilfe um Fälle, die (noch) nicht vor Gericht verhandelt werden sollen. In einfachen Fällen kann auch das Amtsgericht direkt Rechtsauskünfte erteilen.

Hier ist das Beratungshilfegesetz im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung Stand
BMJ/juris HTML fortlaufender Text aktuell
dejure.org
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HTML paragraphenweise aktuell
BMJ/juris
direkt §
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BMJ/juris PDF fortlaufender Text 17.12.2008
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger Verlag.

Entwürfe, die dieses Gesetz ändern sollen:

Bücher auf richtigem Papier zu diesem Gesetz: (Werbung - Links i.A. zu amazon.de)

TitelBeschreibung
Sozialhilfe - Grundsicherung Diese Textsammlung aus der Reihe "Beck-Texte im dtv" enthält neben SGB II und SGB XII auch viele weitere Vorschriften zu Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitsuchende, unter anderem das BerHG.

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