Hier ist das Gesetz zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/980)
AnzeigeA. Ziel
Der Geschäftsanfall in der Ziviljustiz hat sich trotz verschiedenster Entlastungsversuche und -maßnahmen in den letzten Jahren, z.B. durch das Rechtspflegeanpassungsgesetz, das Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege und die Novellierung der Kostenordnung, weiter erhöht. Insbesondere seit 1991 ist eine deutliche Steigerung der Eingangszahlen bei den erstinstanzlichen Gerichten zu verzeichnen. Da die gesetzgeberischen Bemühungen, eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren zu erreichen, nur in geringem Maße erfolgreich gewesen sind, zum anderen aber weitere Einschnitte in das Verfahrensrecht aus rechtsstaatlichen Gründen abzulehnen sind und von ihnen auch keine grundlegenden Entlastungseffekte mehr zu erwarten sind, bedarf es neuer Instrumente, um die knappen Ressourcen in der Justiz besser zu nutzen und gleichzeitig Bürgerfreundlichkeit, Transparenz und Friedensfunktion von Recht und Justiz zu bewahren und zu fördern.
B. Lösung
Neben der von der Bundesregierung in Angriff genommenen Großen Justizreform und den bereits von den Bundesländern begonnenen Maßnahmen zur Modernisierung der Binnenstruktur der Gerichte ist eine Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung ein wesentlicher Beitrag zur Entlastung der Justiz und zur Herstellung von Rechtsfrieden. Mit einer Öffnungsklausel, die den Landesgesetzgebern die Einführung obligatorischer Schlichtungsverfahren in dafür geeigneten Bereichen ermöglicht, kann ein wichtiger Beitrag zur Konzentration der richterlichen Tätigkeit auf die Entscheidung von Rechtsfragen geleistet werden.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/980 | 4.5.1999 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
14/1306 | 29.6.1999 | Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):