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Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

In der Fassung vom 8.3.1971, zuletzt geändert durch Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.2017.

Rechtsbereich: Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht      FNA Nr. 313-4

Wer zu Unrecht strafrechtlich verurteilt oder verfolgt wurde, kann nach diesem Gesetz eine Entschädigung erhalten. Dazu gehört auch die Haftentschädigung.

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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
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TitelBeschreibung
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