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Jahressteuergesetz 2010

Vom 8.12.2010, verkündet in BGBl I Jahrgang 2010 Nr. 62 vom 13.12.2010.

Hier ist die Jahressteuergesetz 2010 im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/2249)

A. Ziel

Im Verlauf des Jahres 2009 hat sich in vielen Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben, der wegen des Endes der 16. Legislaturperiode in der zweiten Jahreshälfte 2009 nicht mehr umgesetzt werden konnte.

Das Jahressteuergesetz 2010 greift diesen Gesetzgebungsbedarf auf und ergänzt ihn um weitere zwischenzeitlich erforderlich gewordene steuerrechtliche wie außersteuerrechtliche Maßnahmen.

B. Lösung

Das Jahressteuergesetz 2010 enthält eine Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen, die überwiegend technischen Charakter haben.

Inhaltlich hervorzuheben sind u. a. folgende steuerliche Regelungen bzw. Regelungsbereiche:

* Nichtsteuerbarkeit von Veräußerungsgeschäften bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs, §§ 22, 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

* Konkretisierung im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen: Ausschluss von bestimmten öffentlich geförderten Maßnahmen aus der Steuerermäßigung (Vermeidung von Doppelförderung), § 35a EStG.

* Vereinfachungen und Korrekturen beim Kapitalertragsteuerabzug.

* Steuerneutrale Behandlung auch bei inländischen Kapitalmaßnahmen.

* Steuerbarkeit von Transferentschädigungen für den Wechsel eines Sportlers von einem nicht im Inland ansässigen zu einem im Inland ansässigen Verein, §§ 49, 50a EStG.

* Anpassungen des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) sowie im Bereich der Riester-Rente.

* Aktualisierungen und Anpassungen im Bereich der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale.

* Anpassung der Regelungen zu Übertragungen nach dem Versorgungsausgleichsgesetz, zur Besteuerung von Versorgungsleistungen, zum Abzug und zur Besteuerung von Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs, §§ 1a, 9a, 10, 22, 52, 93 EStG.

* Steuerliche Anerkennung der Schadenrückstellungen für inländische Niederlassungen von Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem ausländischen EU-/EWR-Mitgliedstaat, § 20 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG).

* Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen von Versicherungsunternehmen nach § 21 Absatz 2 KStG, § 34 KStG.

* Diverse Änderungen der Abgabenordnung (u. a. zur Verlagerung der elektronischen Buchführung, Verbesserung der grenzüberschreitenden Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs).

* Anpassungen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) an EU-Recht und aktuelle Entwicklungen (z. B. Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs bei der Einfuhr, § 5 UStG, und durch Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Umsatzsteuer auf Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen sowie Leistungen von Gebäudereinigern, § 13b UStG).

* Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht sowie im Grunderwerbsteuerrecht. Außerdem werden Änderungen in folgenden Bereichen vorgenommen:

* Monatliche Auszahlung der vom Bundeszentralamt für Steuern vereinnahmten Feuerschutzsteuer an die Länder.

* Änderungen im Steuerstatistikgesetz zur Vereinfachung der Datenübermittlung zwischen dem Statistischen Bundesamt und den von den obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern beauftragten Forschungseinrichtungen, Verbesserungen bei der Kindergeldstatistik und Sicherstellung der Durchführbarkeit der Steuerstatistiken durch Aufnahme der Identifikationsmerkmale als Hilfsmerkmale im Steuerstatistikgesetz.

* Der Wortlaut der Verordnungsermächtigungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) wird systematisch vereinheitlicht.

* Die Pflicht der Versicherer, Mittel aus ihrer Rückstellung für Beitragsrückerstattung auszuschütten, wird befristet zeitlich gestreckt.

* Eine neue Vorschrift im Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz soll sicherstellen, dass bei unterschiedlichem Laufbahnrecht in den Ländern weiterhin einheitliche Einstellungsvoraussetzungen für Steuerbeamtinnen und -beamte gelten.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/2249 21.06.2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/2823 27.08.2010 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)
17/2971 17.09.2010 Unterrichtung über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 9. Juli bis 16. September 2010)
17/3449 27.10.2010 Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
17/3466 27.10.2010 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung
17/3468 27.10.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, Monika Lazar, Fritz Kuhn, Birgitt Bender, Alexander Bonde, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
17/3469 27.10.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, Fritz Kuhn, Alexander Bonde, Birgitt Bender, Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Maria Klein-Schmeink, Markus Kurth, Monika Lazar, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Christine Scheel, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
17/3549 28.10.2010 Bericht des Finanzausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze