Hier ist das Gesetz über die Zusammenlegung des Bundesamtes für Wirtschaft mit dem Bundesausfuhramt im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/3951)
AnzeigeA. Ziel
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) wird das Bundesamt für Wirtschaft (BAW) mit dem Bundesausfuhramt (BAFA) zusammengelegt mit einer einheitlichen Leitungsstruktur und einer Zentralabteilung unter der neuen Bezeichnung "Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)".
B. Lösung
Durch Gesetz wird das BAW in das BAFA eingegliedert und werden die entsprechenden Bundesgesetze und Verordnungen geändert.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/3951 | 27.7.2000 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/4615 | 15.11.2000 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):