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Gesetz über die Zusammenlegung des Bundesamtes für Wirtschaft mit dem Bundesausfuhramt

Vom 21.12.2000, verkündet in BGBl I Jahrgang 2000 Nr. 59 vom 28.12.2000.

Hier ist das Gesetz über die Zusammenlegung des Bundesamtes für Wirtschaft mit dem Bundesausfuhramt im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/3951)

A. Ziel

Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) wird das Bundesamt für Wirtschaft (BAW) mit dem Bundesausfuhramt (BAFA) zusammengelegt mit einer einheitlichen Leitungsstruktur und einer Zentralabteilung unter der neuen Bezeichnung "Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)".

B. Lösung

Durch Gesetz wird das BAW in das BAFA eingegliedert und werden die entsprechenden Bundesgesetze und Verordnungen geändert.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/3951 27.7.2000 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/4615 15.11.2000 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze