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Verordnung über Chlor- und Bromverbindungen als Kraftstoffzusatz

(Langtitel: Neunzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes)

In der Fassung vom 17.1.1992, zuletzt geändert durch Gesetz über die Zusammenlegung des Bundesamtes für Wirtschaft mit dem Bundesausfuhramt vom 21.12.2000.

Nicht mehr in Kraft!

Rechtsbereich: Immissionsschutzrecht      FNA Nr. 2129-8-19

Die Verordnung ist seit dem 14.12.2010 aufgehoben. Entsprechende Regelungen sind seitdem in der 10. BImSchV zu finden.

Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger Verlag.

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TitelBeschreibung
Bundes-Immissionsschutzgesetz Eine Textausgabe aus der Reihe "Beck-Texte im dtv" mit dem BImSchG, allen Verordnungen dazu sowie TA Luft und TA Lärm.

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