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Gerichtskostengesetz

In der Fassung vom 5.5.2004, zuletzt geändert durch Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts vom 22.9.2005.

Rechtsbereich: Gerichtsverfassungsrecht, Prozessrecht allgemein      FNA Nr. 360-6

Hier wird die Höhe der Prozesskosten für die Verfahren der meisten Gerichte bestimmt. Neben Kostentabellen enthält das Gesetz dabei vor allem Regeln zur Ermittlung des Streitwerts, nach dem sich viele Gerichtskosten richten. Die Bestimmungen, nach denen das Gericht in seinen Entscheidungen festlegt, wer die Kosten zu tragen hat, sind allerdings in den einzelnen Prozessordnungen zu finden. Im Gerichtskostengesetz ist lediglich festgelegt, wer zunächst einmal Kostenschuldner ist und z.B. zahlen muss, wenn der Verurteilte zahlungsunfähig ist.

Mit dem neuen GKG vom 1.7.2004 sind auch die Kosten der Arbeitsgerichtsbarkeit im Gesetz geregelt. Nach wie vor nicht erfasst ist der Bereich der sogenannten Freiwilligen Gerichtsbarkeit, für den es das Gerichts- und Notarkostengesetz gibt.

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Verwaltungsvorschriften, Erlasse etc. zu dieser Norm:


Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
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Entwürfe, die dieses Gesetz ändern sollen:

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TitelBeschreibung
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Diese Textausgabe aus der Reihe "Beck-Texte im dtv" enthält das RVG, das Gerichtskostengesetz und das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.

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