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Bundesgrenzschutzgesetz

(Langtitel: Gesetz über den Bundesgrenzschutz)

In der Fassung vom 18.8.1972, zuletzt geändert durch Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.8.2015.

Rechtsbereich: Wehrrecht, Soldatenrecht, Zivildienstrecht, THW      FNA Nr. 13-4

Dieses Gesetz enthält Bestimmungen über den Einsatz von Wehrpflichtigen im Grenzschutzdienst, der also theoretisch noch möglich ist. Welche praktische Bedeutung man dieser Möglichkeit beimisst, erkennt man wohl daran, dass bisher weder die enthaltene Soldtabelle auf Euro umgestellt, noch die Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in "Bundespolizei" nachvollzogen wurde. Die praktisch wichtigen gesetzlichen Bestimmungen über die Bundespolizei findet man hingegen im Bundespolizeigesetz. Der Einsatz von Wehrpflichtigen ist übrigens nur mit Zustimmung des Bundestages erlaubt; dies ist im Bundesgrenzschutzneuregelungsgesetz bestimmt.

Hier ist das Bundesgrenzschutzgesetz im WWW zu finden:

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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger Verlag.

Entwürfe, die dieses Gesetz ändern sollen:



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