Rechtsbereich: Wehrrecht, Soldatenrecht, Zivildienstrecht, THW FNA Nr. 13-7-1
Einzige eigenständige Regelung in diesem Gesetz ist die Bestimmung, dass Wehrpflichtige nur mit Zustimmung des Bundestages zum Grenzschutzdienst herangezogen werden dürfen. Näheres zum Einsatz der Wehrpflichtigen ist im Bundesgrenzschutzgesetz geregelt.
Hier ist das Bundesgrenzschutzneuregelungsgesetz im WWW zu finden:
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