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Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach 21 Abs. 3 Nr. 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

In der Fassung vom 5.4.1988, zuletzt geändert durch Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts vom 23.5.2017.

Rechtsbereich: Ausbildungsförderung      FNA Nr. 2212-2-14

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