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Gesetz zur Einführung des Elterngeldes

Vom 5.12.2006, verkündet in BGBl I Jahrgang 2006 Nr. 56 vom 11.12.2006.

Hier ist die Gesetz zur Einführung des Elterngeldes im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/1889)

A. Ziel

In Deutschland wandeln sich die Bedingungen für die Gründung von Familien und das Leben mit Kindern. Sie machen eine Neuausrichtung familienpolitischer Leistungen und insbesondere eine passgenaue und nachhaltige Absicherung von Eltern und Kindern in der Frühphase der Familie nötig. Das bisherige Bundeserziehungsgeld bewirkt in seiner Ausgestaltung für die Mehrzahl der Familien keine nachhaltige finanzielle Absicherung und hat Müttern und Vätern nicht die beabsichtigte größere Wahlfreiheit zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf eröffnet.

In Deutschland steht Familien dann am wenigsten Geld zur Verfügung, wenn die Kinder am kleinsten sind. Familiengründungen und das Aufziehen von Kindern bewirken Einkommenseinschränkungen, die vor allem durch Erwerbsunterbrechungen verursacht werden und die sich im Vergleich der Einkommen von Eltern und kinderlosen Paaren und im Vergleich der Einkommen von Müttern und kinderlosen Frauen oft zu unaufholbaren finanziellen Nachteilen entwickeln und Armutsrisiken vergrößern.

Mütter und Väter sind nicht frei darin, ihre Berufstätigkeit und ihr Familienleben so miteinander in Einklang zu bringen, wie es für sie notwendig ist und wie sie es sich vorstellen. Viele Familien sind heute langfristig auf zwei Einkommen angewiesen. Beruf und ein Leben mit Kindern sind Bestandteile der Lebensplanung der Mehrzahl junger Frauen und Männer. Tatsächlich kehren aber die meisten Frauen erst in den Beruf zurück, wenn die Kinder älter sind, und nur fünf Prozent der Väter gehen in Elternzeit.

Viele Paare schieben auch vor diesem Hintergrund die Familiengründung auf, manchmal, bis es zu spät ist. Das durchschnittliche Lebensalter der Frauen bei der Geburt ihres ersten Kindes steigt beständig an und liegt bei verheirateten Müttern derzeit bei fast 30 Jahren. Die Kinderlosigkeit ist besonders stark ausgeprägt, und Deutschland hat mit 1,36 Kindern pro Frau eine der niedrigsten Geburtenrate der Welt.

Obwohl Deutschland mit den finanziellen Leistungen für Familien im oberen Drittel der Rangfolge der europäischen Staaten liegt, haben diese Leistungen im Vergleich keine zufrieden stellende Wirkung entfaltet. Die Familienpolitik steht vor der Herausforderung, Paaren die Familiengründung zu erleichtern, einen Beitrag zur nachhaltigen Sicherung von Familien zu leisten und die Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen Lebensentwürfen mit Kindern zu unterstützen.

B. Lösung

Die Bundesregierung richtet ihre familienpolitischen Leistungen neu aus, um den veränderten Lebensentwürfen von Frauen und Männern gerecht zu werden, den Menschen mehr Mut zu mehr Kindern zu machen und einen Beitrag zur Sicherung ihrer Zukunft zu leisten. Das Elterngeld löst das Erziehungsgeld mit dem Ziel ab, Familien bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage zu unterstützen, wenn sich die Eltern vorrangig um die Betreuung ihrer Kinder kümmern. Das Elterngeld ist Teil eines abgestimmten Dreiklangs familienpolitischer Leistungen, die auf die Verbesserung der Betreuungsinfrastruktur, eine familienbewusste Arbeitswelt und eine nachhaltige und gezielte finanzielle Stärkung von Familien ausgerichtet sind. In möglichst gleichzeitigen Schritten werden ein bedarfsgerechtes, qualitativ hochwertiges und bezahlbares Angebot an Bildung und Betreuung für Kinder geschaffen und neue Impulse für eine Arbeitswelt gegeben, in der das Leben mit Kindern in der Personalplanung und dem Zeitmanagement bessere Berücksichtigung findet. Als nachhaltige und gezielte finanzielle Stärkung von Familien erfüllt das Elterngeld in diesem Dreiklang verschiedene Funktionen:

Das Elterngeld unterstützt Eltern in der Frühphase der Elternschaft und trägt dazu bei, dass sie in diesem Zeitraum selbst für ihr Kind sorgen können. Es eröffnet einen Schonraum, damit Familien ohne finanzielle Nöte in ihr Familienleben hineinfinden und sich vorrangig der Betreuung ihrer Kinder widmen können. Jeder betreuende Elternteil, der seine Erwerbstätigkeit unterbricht oder reduziert, erhält einen an seinem individuellen Einkommen orientierten Ausgleich für finanzielle Einschränkungen im ersten Lebensjahr des Kindes und eine Unterstützung bei der Sicherung der Lebensgrundlage der Familie.

Das Elterngeld will dazu beitragen, dass es beiden Elternteilen auf Dauer besser gelingt, ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern. Es vermeidet dauerhafte Einbußen mit der Gefahr einer Abhängigkeit von staatlichen Fürsorgeleistungen, es eröffnet Wahlfreiheit zwischen Familie und Beruf und fördert wirtschaftliche Selbstständigkeit. Erwerbstätige Eltern, die ihr Berufsleben unterbrechen oder ihre Erwerbstätigkeit auf höchstens 30 Stunden wöchentlich reduzieren, erhalten zwölf Monate lang eine Elterngeldleistung in Höhe von mindestens zwei Dritteln des vorherigen Nettoeinkommens, höchstens 1 800 Euro. Zwei Partnermonate werden zusätzlich als Bonus gewährt, wenn auch der Partner wegen der Kindererziehung seine Erwerbstätigkeit einschränkt oder unterbricht.

Das Elterngeld unterstützt Eltern, die nicht voll erwerbstätig sind, durch einen Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro, auch wenn vor der Geburt keine Erwerbstätigkeit bestanden hat. Eltern mit kleinen Einkommen und Eltern von Geschwisterkindern, die in enger Folge geboren werden, werden besonders berücksichtigt.

Eltern wollen das Leben mit Kindern nach den eigenen Vorstellungen und Bedingungen der Vereinbarkeit mit dem Beruf gestalten. Mütter und auch Väter sollen sich eine Zeitlang der Betreuung ihres neugeborenen Kindes widmen können. Mit dem Elterngeld können sie wählen, wer in welchem Umfang und wann in der gesamten möglichen Bezugsdauer von 14 Monaten die Leistung in Anspruch nimmt. Dabei sind mindestens zwei Monate für jeden der beiden Partner vorgesehen. Sie können die Elterngeldmonate auch gleichzeitig beanspruchen oder bei gleichem Gesamtbudget auf die doppelte Bezugsdauer dehnen.

Die Regelungen zur Elternzeit werden aus dem Bundeserziehungsgeldgesetz im Wesentlichen inhaltsgleich übernommen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/1889 20.06.2006 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
16/2785 27.09.2006 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
16/2788 27.09.2006 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze