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Anti-D-Hilfegesetz

(Langtitel: Gesetz über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen)

In der Fassung vom 2.8.2000, zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts vom 13.12.2007.

Rechtsbereich: Sozialrecht allgemein      FNA Nr. 2172-5

Dieses Gesetz regelt Hilfeleistungen für Frauen, die in der DDR durch bestimmte Hepatitis-Impfstoffe erkrankt sind.

Hier ist das Anti-D-Hilfegesetz im WWW zu finden:

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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger Verlag.

Entwürfe, die dieses Gesetz ändern sollen:



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