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RV-Nachhaltigkeitsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung)

Vom 21.7.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 38 vom 26.7.2004.

Hier ist das RV-Nachhaltigkeitsgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/2149)

A. Ziel

Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Die Menschen müssen sich auch in Zukunft darauf verlassen können, dass ihr Lebensunterhalt im Alter gesichert ist. Dazu braucht die Rentenversicherung ein stabiles wirtschaftliches Fundament. Die Rente ist dann sicher und zukunftsfest, wenn sie finanzierbar ist. Eine sichere Rente setzt einen hohen Beschäftigungsstand voraus. Gerade um einen hohen Beschäftigungsstand zu erhalten und auch in Zukunft zu sichern, sind bezahlbare Beiträge unerlässlich.

Die gesetzliche Rentenversicherung steht vor erheblichen Herausforderungen. Längere Rentenlaufzeiten, die von einem kleiner werdenden Anteil der Aktiven finanziert werden müssen, führen zu unvertretbar steigenden Beiträgen, wenn dieser Entwicklung nicht durch langfristig wirkende Maßnahmen begegnet wird. Mit der Reform des Jahres 2001 wurden bereits entscheidende Weichen gestellt: Maßnahmen zur Dämpfung des Rentenanstiegs wurden mit der Einführung der staatlich geförderten, kapitalgedeckten Zusatzversorgung, einschließlich der Stärkung der betrieblichen Altersversorgung, verknüpft. Diese Reform ist die unverzichtbare Basis für eine Bewältigung der anstehenden Herausforderungen. Die ökonomischen und demografischen Grundannahmen der Reform 2001 sind in der Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme unter Leitung von Prof. Bert Rürup eingehend diskutiert worden. Dabei ist deutlich geworden, dass diese Grundannahmen im Lichte neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse teilweise revidiert werden müssen. Dies hat zur Folge, dass die mit der Reform 2001 eingeleiteten Maßnahmen zur langfristigen Sicherung der Rentenfinanzen nicht mehr als ausreichend angesehen werden können. Notwendig sind daher weitere Schritte mit Langfristwirkung auf der Leistungsseite der gesetzlichen Rentenversicherung.

Richtschnur für diese Reformmaßnahmen ist dabei der Grundsatz der Generationengerechtigkeit. Die Jüngeren dürfen nicht durch zu hohe Beiträge überfordert werden. Nur mit verkraftbaren Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung wird der Spielraum geschaffen, der erforderlich ist, um eigenverantwortlich ergänzende Altersvorsorge betreiben zu können. Gleichzeitig muss das Vertrauen der Älteren in das Funktionieren der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten bleiben. Dazu müssen die Renten so sicher gemacht werden, wie das in einer sich ständig verändernden Gesellschaft möglich ist.

B. Lösung

Aufgrund des demografischen Wandels und der künftigen Beschäftigungsentwicklung ist es unabweisbar, bei der Rentenversicherung nachzujustieren. Hierbei sind sowohl mittel- als auch langfristig wirkende Maßnahmen zu ergreifen, um die nachhaltige Finanzierung weiterhin sicherzustellen. Im Mittelpunkt steht dabei eine Berücksichtigung des Verhältnisses von Beitragszahlern und Rentnern bei der Rentenanpassung. Auf diese Weise werden auch die Rentner an den Lasten aus der demografischen Entwicklung beteiligt. Darüber hinaus gilt es, Impulse für die Sicherung und den Ausbau von Beschäftigung zu geben. Denn ein hoher Beschäftigungsgrad wirkt sich positiv auf der Einnahmeseite der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Zur Stärkung der Konjunktur müssen die Rahmenbedingungen bei den Lohnzusatzkosten insgesamt verbessert werden. Die gesetzlichen Maßnahmen zur Stabilisierung der Rentenfinanzen müssen begleitet werden von Bemühungen zur Umkehr der Frühverrentungspraxis, der Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer und der Steigerung der Frauenerwerbsquote.

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

* Modifizierung der Rentenanpassungsformel durch Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors, der das Verhältnis von Leistungsbeziehern und versicherungspflichtig Beschäftigten bei der Rentenanpassung berücksichtigt, und Orientierung der Rentendynamik an die beitragspflichtige Bruttolohn- und Gehaltsumme.

* Anhebung der Altersgrenze für den frühestmöglichen Beginn der vorzeitigen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit auf das 63. Lebensjahr unter Wahrung des Vertrauensschutzes für Versicherte, die vor dem 1. Januar 2004 über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses disponiert haben oder an diesem Tag arbeitslos waren.

* Einführung einer Berichtspflicht der Bundesregierung für das Jahr 2008 über die Rahmenbedingungen einer Anhebung der Regelaltersgrenze.

* Konzentration der bewerteten Anrechnungszeiten bei schulischer Ausbildung auf Fachschulen und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen und Begrenzung der Bewertung bzw. Höherbewertung von schulischen und beruflichen Ausbildungszeiten auf insgesamt höchstens 36 Monate.

* Konzentration der Höherbewertung der ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeitragszeiten auf Zeiten tatsächlicher beruflicher Ausbildung.

* Umwandlung der Schwankungsreserve in eine Nachhaltigkeitsrücklage durch Anhebung des oberen Zielwerts für die Schwankungsreserve auf 1,5 Monatsausgaben. Mit diesen Maßnahmen werden die Beiträge langfristig bezahlbar und die Renten so sicher gemacht, wie das in einer sich ständig verändernden Gesellschaft möglich ist.

Darüber hinaus enthält der Entwurf Regelungen, die nicht in erster Linie unter dem Aspekt der Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen zu sehen sind. Es handelt sich dabei um:

* Änderungen, die sich aufgrund der jüngeren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ergeben,

* Klarstellungen,

* Vorschriften, die mit dem Beitritt neuer Länder zur Europäischen Union zusammenhängen,

* Streichungen von Vorschriften, die inzwischen überflüssig geworden sind.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/2149 9.12.2003 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
15/2678 10.3.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung
15/2903 6.4.2004 Unterrichtung durch den Bundesrat
15/3158 18.5.2004 Unterrichtung durch den Bundesrat
15/3307 15.6.2004 Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze