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Anti-D-Hilfegesetz

(Langtitel: Gesetz über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen)

Vom 2.8.2000, verkündet in BGBl I Jahrgang 2000 Nr. 38 vom 11.8.2000.

Hier ist das Anti-D-Hilfegesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/2958)

A. Ziel

Die Situation der durch Anti-D-Immunprophylaxe in der ehemaligen DDR mit Hepatitis-C-Viren infizierten Frauen ist in finanzieller und juristischer Hinsicht unbefriedigend.

Mit einem speziellen Hilfegesetz sollen deshalb angemessene materielle Leistungen für die Betroffenen ermöglicht und hierfür eine klare Rechtsgrundlage geschaffen werden.

B. Lösung

Der Entwurf sieht im Wesentlichen folgende Leistungen für die Betroffenen vor:

* eine monatliche Rente, in der Höhe gestaffelt nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit,

* eine Einmalzahlung, gleichfalls in der Höhe gestaffelt nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit und

* begleitende Regelungen, insbesondere zur Heilbehandlung sowie Hilfe für Hinterbliebene.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/2958 20.3.2000 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/3282 4.5.2000 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)
14/3538 7.6.2000 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit
14/3539 7.6.2000 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze