Hier ist das Anti-D-Hilfegesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/2958)
AnzeigeA. Ziel
Die Situation der durch Anti-D-Immunprophylaxe in der ehemaligen DDR mit Hepatitis-C-Viren infizierten Frauen ist in finanzieller und juristischer Hinsicht unbefriedigend.
Mit einem speziellen Hilfegesetz sollen deshalb angemessene materielle Leistungen für die Betroffenen ermöglicht und hierfür eine klare Rechtsgrundlage geschaffen werden.
B. Lösung
Der Entwurf sieht im Wesentlichen folgende Leistungen für die Betroffenen vor:
* eine monatliche Rente, in der Höhe gestaffelt nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit,
* eine Einmalzahlung, gleichfalls in der Höhe gestaffelt nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit und
* begleitende Regelungen, insbesondere zur Heilbehandlung sowie Hilfe für Hinterbliebene.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/2958 | 20.3.2000 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/3282 | 4.5.2000 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung) |
14/3538 | 7.6.2000 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit |
14/3539 | 7.6.2000 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):