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Zweites Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften

Vom 19.7.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 50 vom 25.7.2002.

Hier ist das Zweites Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/7752)

A. Ziel

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Schadensersatzrecht unter Berücksichtigung der Interessen aller Betroffenen fortzuschreiben und neueren Entwicklungen und Erkenntnissen anzupassen.

B. Lösung

Der Entwurf sieht folgende wesentliche Neuerungen vor:

* Verbesserung der Arzneimittelhaftung durch Beweiserleichterungen und durch Einführung eines Auskunftsanspruchs des Geschädigten gegenüber dem pharmazeutischen Unternehmer und den zuständigen Behörden.

* Verbesserung der Rechtsstellung von Kindern bei Unfällen im Straßen- und Bahnverkehr: Grundsätzlicher Ausschluss der Haftung und des Mitverschuldens von Kindern unter 10 Jahren, Haftungsausschluss des Kfz-Halters und des Bahnbetriebsunternehmers nur noch bei "höherer Gewalt".

* Einführung eines allgemeinen Anspruchs auf Schmerzensgeld, der über die bereits jetzt erfasste außervertragliche Verschuldenshaftung hinaus auch die Gefährdungshaftung und die Vertragshaftung mit einbezieht; Begrenzung des Schmerzensgeldanspruchs ­ mit Ausnahme der Vorsatzhaftung ­ auf Schäden, die unter Berücksichtigung ihrer Art und Dauer nicht unerheblich sind.

* Änderung der Sachschadensabrechnung.

* Ausweitung der Kfz-Halterhaftung auf unentgeltlich beförderte Fahrzeuginsassen.

* Erhöhung und Harmonisierung der Haftungshöchstgrenzen der Gefährdungshaftung sowie ihre Umstellung auf Euro.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/7752 7.12.2001 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/8780 16.4.2002 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses
14/8797 17.4.2002 Änderungsantrag der Fraktion der FDP
14/8798 17.4.2002 Änderungsantrag der Fraktion der FDP

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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