Hier ist das Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/5051)
AnzeigeA. Ziel
Der umfangreiche Bestand des geltenden Bundesrechts enthält eine Vielzahl von Rechtsvorschriften, die keine praktische Wirkung mehr entfalten. Dies belastet die Suche nach dem heute maßgeblichen Recht unnötig und erschwert die Rechtsanwendung. Rechtsbereinigung hat das Ziel, solche Vorschriften aufzufinden und mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben.
B. Lösung
Die Bereinigung des Bundesrechts erfolgt schrittweise und ist als fortlaufender Prozess angelegt. Der Gesetzentwurf setzt die mit dem Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 866) begonnene systematische Rechtsbereinigung fort. Er widmet sich vor allem solchem Recht, das bis zum Zusammentritt des ersten Deutschen Bundestages erlassen und nach dem Gesetz über die Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 ganz oder teilweise in das Bundesgesetzblatt Teil III aufgenommen worden ist; außerdem wird das Besatzungsrecht umfassend bereinigt. Der Entwurf geht dort über die klassischen Zuständigkeiten des Bundesministeriums der Justiz hinaus, wo andere Ressorts keine Zuständigkeit beansprucht oder die Aufhebung von Vorschriften aus ihrer Zuständigkeit dem Bundesministerium der Justiz überantwortet haben. Alle Aufhebungen erfolgen wie schon im ersten Rechtsbereinigungsgesetz mit Wirkung für die Zukunft, so dass die inzwischen bewirkten Rechtsfolgen und geschaffenen Rechtsverhältnisse unangetastet bleiben.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/5051 | 20.04.2007 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/6626 | 10.10.2007 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):