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Wahlprüfungsgesetz

In der Fassung vom 12.3.1951, zuletzt geändert durch Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen vom 12.7.2012.

Rechtsbereich: Wahlrecht      FNA Nr. 111-2

Sogenannte Wahlanfechtungen (offiziell: Einsprüche) nach Bundestagswahlen werden vom Bundestag geprüft. Das Verfahren dafür ist in diesem Gesetz geregelt. Danach kann ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht folgen, das aber im Bundesverfassungsgerichtsgesetz näher geregelt ist.

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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger Verlag.

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TitelBeschreibung
Rechtsgrundlagen für die Wahl zum 15. Deutschen Bundestag Die Broschüre enthält u.a. das Wahlprüfungsgesetz und ist beim Bundeswahlleiter kostenlos erhältlich.

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