Rechtsbereich: Wahlrecht FNA Nr. 111-2
Sogenannte Wahlanfechtungen (offiziell: Einsprüche) nach Bundestagswahlen werden vom Bundestag geprüft. Das Verfahren dafür ist in diesem Gesetz geregelt. Danach kann ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht folgen, das aber im Bundesverfassungsgerichtsgesetz näher geregelt ist.
Hier ist das Wahlprüfungsgesetz im WWW zu finden:
|
Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger
Verlag.
Bücher auf richtigem Papier zu diesem Gesetz: (Werbung - Links i.A. zu amazon.de)
Titel | Beschreibung |
---|---|
Rechtsgrundlagen für die Wahl zum 15. Deutschen Bundestag | Die Broschüre enthält u.a. das Wahlprüfungsgesetz und ist beim Bundeswahlleiter kostenlos erhältlich. |
Weitere thematisch passende Links:
Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Bundesrecht alphabetisch
A.i.S.d.TMG (oder so) und © (soweit zutreffend): Mark Obrembalski.