Hier ist die Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/12257)
AnzeigeA. Ziel
Mit dem Gesetz soll die neu gefasste Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16. Dezember 2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG (ABl. L 9 vom 14. Januar 2009, S. 12) in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie regelt das Verfahren zur Besteuerung, Beförderung und Lagerung von Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränken sowie Energieerzeugnissen und elektrischem Strom und bildet die Rechtsgrundlage für die EU-weite Einführung des IT-Verfahrens EMCS (Excise Movement and Control System).
Durch EMCS werden die bisher auf der Grundlage von Papierdokumenten ablaufenden Beförderungsverfahren mit steuerbaren Waren unter Steueraussetzung künftig IT-gestützt abgewickelt. EMCS ermöglicht sowohl der Verwaltung als auch den Wirtschaftsbeteiligten die Beförderung in Echtzeit zu überwachen. Es dient der Bekämpfung des Steuerbetrugs und damit der Sicherung der Verbrauchsteuereinnahmen. Beförderungen im EMCS-Verfahren sollen ab April 2010 möglich und ab 1. Januar 2011 bindend sein.
Daneben sollen weitere Änderungen vorgenommen werden, für die ein rechtlicher oder praktischer Handlungsbedarf besteht.
Die Rechtsvorschriften im Bereich der nicht harmonisierten Kaffeesteuer werden den harmonisierten Verbrauchsteuern strukturell und inhaltlich weitgehend angeglichen. Die Einführung des IT-Verfahrens EMCS ist bei Beförderungen von Kaffee unter Steueraussetzung nicht vorgesehen. Aus wirtschaftlichen Gründen wird an der Beförderung auf Grundlage von Papierdokumenten festgehalten.
B. Lösung
Neufassung des Tabaksteuer-, des Schaumwein- und Zwischenerzeugnis- sowie des Biersteuer- und des Kaffeesteuergesetzes sowie Änderung des Branntweinmonopolgesetzes, des Energiesteuergesetzes, des Stromsteuergesetzes und des Truppenzollgesetzes.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/12257 | 16.03.2009 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/12675 | 22.04.2009 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung) |
16/12777 | 24.04.2009 | Unterrichtung über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 27. März bis 23. April 2009) |
16/12878 | 06.05.2009 | Beschlussempfehlung des Finanzausschusses |
16/12895 | 06.05.2009 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
16/12903 | 06.05.2009 | Bericht des Finanzausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):