Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz
In der Fassung vom 15.7.2009, zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vom 27.8.2017.
Rechtsbereich: Steuern
FNA Nr. 612-8-3
Was Schaumwein ist, dürfte allgemein bekannt sein. Zwischenerzeugnisse sind einfach verschiedene alkoholische Getränke, die in keine andere steuerrechtliche Kategorie gepasst haben, die man aber auch nicht steuerfrei lassen wollte. Eine Weinsteuer gibt es in Deutschland nicht. Da andere EU-Staaten eine solche Steuer haben, enthält das Gesetz einige Bestimmungen zum innergemeinschaftlichen Verkehr mit Wein.
Hier ist das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz im WWW zu finden:
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BMJ/juris
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aktuell |
Landtag NRW
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15.7.2009 |
BMJ/juris
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paragraphenweise |
aktuell |
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger
Verlag.
- Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 15.7.2009 (Erstverkündung), BGBl I 2009, 1870
- Fünftes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 21.12.2010, BGBl I 2010, 2221
- Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 16.6.2011, BGBl I 2011, 1090
- Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 16.6.2011, BGBl I 2011, 1090
- Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz vom 10.3.2017, BGBl I 2017, 420
- Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vom 27.8.2017, BGBl I 2017, 3299
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