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Unternehmensteuerreformgesetz 2008

Vom 14.8.2007, verkündet in BGBl I Jahrgang 2007 Nr. 40 vom 17.8.2007.

Hier ist das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/5377)

A. Ziel

Die Ertragsteuerbelastung von Kapitalgesellschaften und ertragstarken Personenunternehmen ist ­ im Gegensatz zu der von kleinen und mittleren Personenunternehmen, die im Zuge der Steuerreform 2000 bereits deutlich entlastet wurden ­ im Vergleich mit den übrigen Staaten der EU hoch. Da sich sowohl nationale als auch internationale Investoren bei der Standortwahl für ihre Investitionen auch an der Steuerbelastung orientieren, ergibt sich für Deutschland trotz ansonsten guter Standortqualität ein Wettbewerbsnachteil. Unternehmen, die in Deutschland wegen der guten allgemeinen Standortqualität und trotz der hohen nominalen Steuerbelastung investiert haben, versuchen, ihre in Deutschland erwirtschafteten Erträge z. B. durch grenzüberschreitende Kreditvergabe ins niedriger besteuernde Ausland zu verlagern. Dadurch entgehen Deutschland Steuereinnahmen in Milliardenhöhe.

Auch bei privaten Haushalten besteht die Gefahr, dass Kapital ins Ausland transferiert wird, um der Besteuerung in Deutschland auszuweichen.

Hauptziel der Unternehmensteuerreform ist deshalb neben der Erhöhung der Standortattraktivität die längerfristige Sicherung des deutschen Steuersubstrats. Durch positive und negative Anreize soll die Verlagerung von Steuersubstrat ins Ausland, vor allem durch Unternehmen, aber auch durch private Haushalte, gebremst werden. Schon mittelfristig werden daher die Einnahmen der Körperschaft- und der Gewerbesteuer über dem derzeitigen Niveau liegen. Die steuerliche Attraktivität des Standortes Deutschland soll für in- und ausländische Investoren erhöht werden. Dies soll unabhängig von der Rechtsform gelten.

B. Lösung

Die Verringerung der nominalen Belastung bei Kapitalgesellschaften von 38,65 Prozent auf 29,83 Prozent erhöht die steuerliche Standortattraktivität Deutschlands für Investitionen. Sie mindert zudem das fiskalische Interesse der Unternehmen an einer Verlagerung der in Deutschland erwirtschafteten Erträge ins Ausland. Die Einführung einer Zinsschranke bei der Körperschaftsteuer sowie die Modifikation der Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer sollen ebenfalls die Verlagerung von Steuersubstrat ins Ausland erschweren.

Die Einführung einer Abgeltungsteuer mindert das Interesse privater Anleger, Kapital allein aus steuerlichen Gründen ins Ausland zu verlagern.

Die Einführung einer Begünstigung von thesaurierten Gewinnen führt dazu, dass die ertragstarken und im internationalen Wettbewerb stehenden Personenunternehmen ähnlich günstige Thesaurierungsbedingungen vorfinden wie Kapitalgesellschaften.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/5377 18.05.2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/5452 23.05.2007 Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
16/5491 24.05.2007 Bericht des Finanzausschusses
16/5454 23.05.2007 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze