Hier ist das Steuer-Euroglättungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/3554)
AnzeigeA. Ziel
* Umrechnung der in den einzelnen Steuergesetzen und Verordnungen enthaltenen DM-Signal-Beträge auf Euro und Glättung solcher Euro-Beträge zur leichteren Orientierung im Rechtsverkehr und im Interesse einer verbesserten Praktikabilität,
* Umrechnung und Glättung möglichst ohne Schlechterstellungen als Beitrag für die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz des Euro bei den Bürgern bei Abwägung der haushaltsmäßigen Auswirkungen.
B. Lösung
Soweit eine Glättung von Euro-Beträgen notwendig oder zweckmäßig erscheint, soll sie nicht dazu führen, dass sich die Steuerbürger übervorteilt fühlen. Vor dem Hintergrund ist auch zu entscheiden, in welchen Fällen sich eine Neufestsetzung im Verhältnis 2 DM/1 Euro empfiehlt. Das Ergebnis bei einem Signalbetrag von 10 DM wären dann 5 Euro statt 5,11 Euro.
Da die Funktion der Signalbeträge unterschiedlich ist und sich die Notwendigkeit einer Neufestsetzung nicht für alle Fälle einheitlich beantworten lässt, wird eine synchrone Neufestsetzung sämtlicher Signalbeträge, also nicht eine einheitliche Festlegung anhand von Berechnungsformeln angestrebt. Das zu versteuernde Einkommen ist vor Berechnung der Einkommensteuer auf einen durch 54 (Splittingtarif: 108) teilbaren vollen Euro-Betrag (bisher durch 54 teilbaren vollen DM-Betrag) abzurunden (§ 32a Abs. 2 EStG). Die 54er-Stufen sind insbesondere mit Rücksicht auf die Lohnsteuertabellen gewählt worden, damit bei unterjährigen Lohnsteuertabellen in den Stufenhöhen kein Bruchteil eines Pfennigs entsteht. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen sollte folgende Lösung angestrebt werden: Verzicht auf Tabellenstufen beim Tarif in 2001 mit der Möglichkeit der exakten und aufkommensneutralen Umstellung des DM-Tarifs auf den Euro-Tarif in 2002. Als Folge entfielen die Lohn- und Einkommensteuertabellen in der bisherigen Form.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/3554 | 7.6.2000 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/4277 | 11.10.2000 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
14/4288 | 12.10.2000 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):