Hier ist das Richtlinien-Umsetzungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3677)
AnzeigeA. Ziel
Vom Rat der Europäischen Union verabschiedete Richtlinien und andere Rechtsakte sind bis zum 1. Januar 2005 in nationales Recht umzusetzen und nationale Rechtsvorschriften an die europarechtliche Entwicklung (zum Beispiel an die Erweiterung der Europäischen Union) anzupassen. Daneben ist durch Änderung verschiedener Steuerrechtsvorschriften auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesfinanzhofes zu reagieren. Außerdem sind weitere Änderungen und Anpassungen vor allem redaktioneller Art in nationalen Steuergesetzen vorzunehmen, für die seit längerem ein rechtlicher wie praktischer Regelungsbedarf besteht.
B. Lösung
1. Umsetzung u. a. folgender EU-Richtlinien und EU-Rechtsakte in nationales Recht: G Die Fortentwicklung der sog. Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie 90/435/ EWG, mit der für Dividendenzahlungen und andere Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften an ihre Muttergesellschaften eine Doppelbesteuerung von Gewinnen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten verhindert werden soll) durch die Richtlinie 2003/123/EG des Rates vom 22. Dezember 2003 wird insbesondere durch eine Änderung des § 43b Einkommensteuergesetz und die Anlage 2 zu dieser Vorschrift im nationalen Recht nachvollzogen. Diese Richtlinie sieht Erweiterungen und Verbesserungen vor, die aufgrund der Erfahrungen bei der Anwendung der Richtlinie 90/435/EWG sowie der Entwicklungen innerhalb des Binnenmarktes notwendig geworden sind. G Umsetzung der Richtlinie 2003/92/EG vom 7. Oktober 2003 (Richtlinie Gas und Elektrizität) mit Vorschriften über den Ort der Lieferung von Gas und Elektrizität für die Mehrwertbesteuerung insbesondere durch Einfügung eines neuen § 3g UStG. G Anpassungen des EG-Beitreibungsgesetzes an die rechtliche und tatsächliche Situation im Bereich der Zollverwaltung sowie vor dem Hintergrund der Ausgestaltung des Beitreibungsrechts nach Erlass der Richtlinie 2002/ 94/EG.
G Das Kraftfahrzeugsteuergesetz wird an die verkehrsrechtliche Umsetzung der Richtlinie 1999/37/EG zur Harmonisierung der Fahrzeugpapiere angepasst. G Im Zuge der vollständigen Umsetzung von Artikel 20 der 6. EG-Richtlinie werden die Regelungen zur Berichtigung des Vorsteuerabzuges nach § 15a UStG neu gefasst. Dabei werden die Regelungen zum Berichtigungszeitraum für Wirtschaftgüter, die nur einmalig zur Erzielung von Umsätzen verwendet werden, geändert.
2. Mit der Änderung von § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe a UStG werden die gesetzgeberischen Konsequenzen aus der Entscheidung des EuGH vom 23. Oktober 2003, C-109/02, zur Steuerermäßigung bei Solisten gezogen. Die Neuregelung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Warengutscheinen in § 17 Abs. 2a UStG ist eine Folge aus der Entscheidung des EuGH vom 15. Oktober 2002, C-427/98.
3. Weitere notwendige Änderung Hervorzuheben ist vor allem die Liberalisierung des Berufsrechts der Steuerberater. Neben der Zulassung des Syndikussteuerberaters wird nunmehr auch die Zusammenarbeit von Berufsträgern mit Personen und Personenvereinigungen, die nicht unter § 3 StBerG fallen, ermöglicht, so dass z. B. Lohnsteuerhilfevereine mit Steuerberatern kooperieren können. Außerdem wird die Befugnis der Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte auf die Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen erweitert.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/3677 | 6.9.2004 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/3789 | 27.9.2004 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates) |
15/3922 | 14.10.2004 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates) |
15/4050 | 27.10.2004 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
15/4065 | 28.10.2004 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):