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Regelsatzverordnung

(Langtitel: Verordnung zur Durchführung des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch)

In der Fassung vom 3.6.2004, zuletzt geändert durch Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland vom 2.3.2009.

Nicht mehr in Kraft!

Rechtsbereich: Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter      FNA Nr. 2170-1-23

Die Regelsatzverordnung ist nicht mehr in Kraft. Die Höhe der Sozialhilfe und des Arbeitslosengelds II werden nun durch das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz und die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2012 bestimmt.

Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger Verlag.



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