Nicht mehr in Kraft!
Rechtsbereich: Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter FNA Nr. 2170-1-23
Die Regelsatzverordnung ist nicht mehr in Kraft. Die Höhe der Sozialhilfe und des Arbeitslosengelds II werden nun durch das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz und die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2012 bestimmt.
Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
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