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Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland

Vom 2.3.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 11 vom 5.3.2009.

Hier ist die Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/11740)

A. Ziel

Die globale Wirtschaftskrise stellt Deutschland und die internationale Staatengemeinschaft vor eine große, neuartige Herausforderung. Die ernste Krise der Finanzmärkte wird begleitet von einem weltweiten Konjunkturabschwung. Mit ihren Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft ist die Krise im Dezember 2008 auf dem Arbeitsmarkt angekommen. In Anbetracht dieser Entwicklung sieht die Bundesregierung ihre vorrangige Aufgabe ­ neben der Stärkung der Wachstumskräfte ­ in der Sicherung von Arbeitsplätzen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die deutsche Wirtschaft in der globalen Arbeitsteilung immer stärker auf Arbeitnehmer mit guten Qualifikationen bauen muss. In der Vergangenheit ist über alle Konjunkturzyklen hinweg der Bedarf an höherqualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewachsen. Um zur Mobilisierung der Wachstumskräfte die notwendigen Weichen zu stellen, die Auswirkungen der Krise abzufedern und darüber hinaus die Perspektiven der wirtschaftlichen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland zu verbessern, hat die Bundesregierung am 14. Januar 2009 das Maßnahmenpaket "Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte und Modernisierung des Landes" beschlossen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Maßnahmenpaket mit Ausnahme der Änderungen des Grundgesetzes, der daran anknüpfenden Neuordnung der Kraftfahrzeugsteuer sowie des Nachtragshaushaltes umgesetzt. Ziel ist es, die Leistungsbereitschaft und Zuversicht der Menschen zu stärken und bereits im Abschwung die Grundlagen für neue Arbeitsplätze, Innovationen und für eine bessere soziale Infrastruktur zu legen.

B. Lösung

Umsetzung des Maßnahmenpakets "Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland":

* Zur gezielten Entlastung unterer Einkommen wird der Grundfreibetrag rückwirkend ab 1. Januar 2009 um 170 Euro auf 7 834 Euro angehoben. Die übrigen Tarifeckwerte werden ebenfalls zum 1. Januar 2009 um 400 Euro angehoben.

* Ab 1. Januar 2010 wird der Grundfreibetrag erneut um 170 Euro auf dann 8 004 Euro angehoben und eine weitere Anhebung der Tarifeckwerte um 330 Euro vorgenommen.

* Eine weitere steuerliche Entlastung wird durch Absenkung des Eingangssteuersatzes ab dem 1. Januar 2009 von 15 Prozent auf 14 Prozent erreicht.

* Alle Kindergeldberechtigten erhalten für das Jahr 2009 eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro je Kind (Kinderbonus).

* Für Investitionen der öffentlichen Hand und zur Stärkung von Forschung und Konjunktur stellt der Bund insgesamt 16,9 Mrd. Euro zur Verfügung. Davon sind 4 Mrd. Euro für zusätzliche Bundesinvestitionen vorgesehen. Mit 10 Mrd. Euro unterstützt der Bund zusätzliche Investitionen der Kommunen und der Länder. Hinzu treten das Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage (1,5 Mrd. Euro), das zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (900 Mio. Euro) und die Förderung der Forschung im Bereich Mobilität (500 Mio. Euro). Diese befristeten Maßnahmen werden in einem Sondervermögen "Investitions- und Tilgungsfonds" zusammengefasst, das eine eigene Kreditermächtigung und eine wirksame Tilgungsregelung erhält.

* Die Einführung von Kurzarbeit wird für alle Unternehmen und Beschäftigten attraktiver und unbürokratischer ausgestaltet durch Erleichterung der Voraussetzungen und Vereinfachung der Antragstellung.

* Bei der Kurzarbeit werden den Arbeitgebern in den Jahren 2009 und 2010 die Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit hälftig erstattet.

* Die Kosten der Qualifizierung von Beschäftigten in Kurzarbeit werden bezuschusst. Qualifiziert der Arbeitgeber seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der Zeit der Kurzarbeit, werden in den Jahren 2009 und 2010 dem Arbeitgeber die vollen Sozialversicherungsbeiträge erstattet.

* Für die Wiedereinstellung von Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern werden in den Jahren 2009 und 2010 Zuschüsse zur Qualifizierung aus dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt.

* Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt in den Jahren 2009 und 2010 bei neu geförderten Umschulungen zu Alten- und Krankenpflegern die vollständige Finanzierung.

* Die Förderung der beruflichen Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bisher auf von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss (§ 77 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ­ SGB III) und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen begrenzt war (§ 417 SGB III), wird auf alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erweitert, deren Berufsausbildung und letzte Weiterbildung schon längere Zeit zurückliegt. Damit wird auch der Anwendungsbereich des Programms der Bundesagentur für Arbeit zur "Weiterbildung Gering qualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAU)" erweitert.

* Der Beitragssatz zur Arbeitsförderung wird über den 30. Juni 2010 bis Ende des Jahres 2010 stabil bei 2,8 Prozent gehalten und eine Stundung der darlehensweise Ausgleichsverpflichtung des Bundes eingeführt.

* Erhöhung der Regelsätze für Kinder in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe durch Einführung einer dritten Altersstufe für 6- bis 13-Jährige in Höhe von 70 Prozent der maßgebenden Regelleistung in der Zeit vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2011.

* Der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wird zum 1. Juli 2009 um 0,6 Beitragssatzpunkte gesenkt. Zum Ausgleich steigt der bislang vorgesehene Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2009 um 3,2 Mrd. Euro und in den Jahren 2010

und 2011 um jeweils 6,3 Mrd. Euro. Im Jahr 2012 erreicht der Bundeszuschuss den bislang für 2016 vorgesehenen Endwert von 14 Mrd. Euro.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/11740 27.01.2009 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
16/11801 11.02.2009 Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses
16/11924 11.02.2009 Änderungsantrag der Abgeordneten Kornelia Möller, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, Ulla Lötzer, Dr. Herbert Schui, Dr. Axel Troost, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
16/11925 11.02.2009 Änderungsantrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Katrin Kunert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
16/11926 11.02.2009 Änderungsantrag der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Katja Kipping, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Ilja Seifert, Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
16/11927 11.02.2009 Änderungsantrag der Abgeordneten Frank Spieth, Klaus Ernst, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Katja Kipping, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Ilja Seifert, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
16/11825 12.02.2009 Bericht des Haushaltsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze