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Podologengesetz

(Langtitel: Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen)

In der Fassung vom 4.12.2001, zuletzt geändert durch Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe vom 18.4.2016.

Rechtsbereich: Recht der medizinischen Berufe      FNA Nr. 2124-22

Podologen sind wohl besser als "medizinische Fußpfleger" bekannt.

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