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Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen

Vom 6.12.2011, verkündet in BGBl I Jahrgang 2011 Nr. 63 vom 12.12.2011.

Hier ist die Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/6260)

A. Ziel

Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, die wirtschaftliche Einbindung von Fachkräften mit Auslandsqualifikationen maßgeblich zu verbessern und die Integration von im Land lebenden Migrantinnen und Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt zu fördern. Angesichts der demographischen Entwicklung und des sich abzeichnenden Fachkräftemangels in Deutschland müssen alle im Inland vorhandenen Qualifikationspotenziale künftig besser genutzt und im Ausland erworbene berufliche Qualifikationen gezielter für den deutschen Arbeitsmarkt aktiviert werden. Viele Deutsche und nach Deutschland Zugewanderte haben in anderen Ländern berufliche Qualifikationen und Abschlüsse erworben. Diese können sie auf dem deutschen Arbeitsmarkt oft nicht angemessen nutzen, weil Bewertungsverfahren und Bewertungsmaßstäbe fehlen.

Die Verfahren zur Bewertung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen sollen ausgeweitet, vereinfacht und verbessert werden. Regelungsziel ist es, nach Deutschland mitgebrachte Berufsabschlüsse und sonstige berufsrelevante Qualifikationen unter Berücksichtigung der Besonderheiten der einzelnen Berufsgruppen in möglichst einheitlichen Verfahren arbeitsmarktgängig und damit für den Einzelnen und für Arbeitgeber besser verwertbar zu machen, um so eine ausbildungsnahe Beschäftigung zu fördern. Damit wird ein entscheidender Schritt zur nachholenden Integration von bereits in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten und zur Eingliederung von qualifizierten Neuzuwanderern in den deutschen Arbeitsmarkt getan. Die Attraktivität Deutschlands für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland wird erhöht und die Position der deutschen Wirtschaft im zunehmenden internationalen Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte gestärkt.

B. Lösung

Im Zuständigkeitsbereich des Bundes wird ein allgemeiner Anspruch auf eine individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen mit inländischen Referenzqualifikationen geschaffen. Die bestehenden Regelungen zur Anerkennung beruflicher Auslandsqualifikationen, die insbesondere durch die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vom 7. September 2005 (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22; im Folgenden RL 2005/36/EG) vorgegeben und in nationales Recht umgesetzt sind, werden im Grundsatz auf Personen aus Drittstaaten beziehungsweise auf in Drittstaaten erworbene Qualifikationen ausgeweitet, die bisher nicht oder nicht vollständig berücksichtigt wurden. Ferner

werden die Verfahren und Kriterien für die Bewertung der ausländischen Qualifikationen vereinheitlicht und transparenter gestaltet.

Die Ausgestaltung als Artikelgesetz dient der Vereinheitlichung der Verfahren und Kriterien zur Bewertung der Gleichwertigkeit beruflicher Auslandsqualifikationen und nimmt zugleich Bezug auf die Besonderheiten der einzelnen Berufsgesetze. Artikel 1 des Gesetzentwurfs enthält allgemeine Kriterien für die Bewertung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und regelt das entsprechende Verfahren. Der Anwendungsbereich des Artikels 1 gilt für die auf Bundesebene geregelten Berufe, sofern die berufsrechtlichen Fachregelungen nicht etwas anderes bestimmen. Damit hat für die reglementierten Berufe das spezielle Berufsrecht Vorrang. Für den Bereich der nichtreglementierten Berufe schafft Artikel 1 erstmals einen allgemeinen Verfahrensanspruch. Die Folgeartikel beinhalten Änderungen der auf Bundesebene geregelten Berufsgesetze und Verordnungen vor allem für die reglementierten Berufe. Insbesondere werden diejenigen bestehenden Regelungen zur Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen aufgehoben beziehungsweise modifiziert, die an die Staatsangehörigkeit der Antragstellerinnen und Antragsteller anknüpfen. Ausschlaggebend für den Verfahrenszugang werden künftig nur Inhalt und Qualität der Qualifikationen sein, nicht aber Staatsangehörigkeit oder Herkunft. Der Gesetzentwurf berücksichtigt die weitgehenden Vorgaben der RL 2005/36/ EG sowie völkerrechtliche Abkommen (insbesondere das Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region vom 11. April 1997, das in Deutschland am 1. Oktober 2007 in Kraft getreten ist, BGBl. 2007 II S. 712).

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/6260 22.06.2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/7218 28.09.2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze