Hier ist die Jahressteuergesetz 2009 im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10189)
AnzeigeA. Ziel
In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts ist aus steuerfachlicher Sicht eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen erforderlich. Dazu gehören u. a. Änderungen als Umsetzung notwendiger und politisch bedeutsamer steuerrechtlicher Maßnahmen, Anpassungen des Steuerrechts an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union, Maßnahmen zur Verhinderung von Steuerausfällen bzw. zur Sicherung des Steueraufkommens sowie Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts.
B. Lösung
Mit dem Jahressteuergesetz 2009 erfolgt die Umsetzung der o. g. Maßnahmen. Hervorzuheben sind folgende Regelungen:
* Einführung eines optionalen Faktorverfahrens bei der Lohnsteuer, § 39f EStG,
* Ausschluss extremistischer Vereine von der Gemeinnützigkeit, § 51 AO,
* Steuerfreiheit für Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, § 3 Nr. 34 EStG,
* Einschränkung des Sonderausgabenabzugs für Schulgeldzahlungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG und Anpassung an den EG-Vertrag,
* Regelung zur Nichtabsenkung der Altersgrenze für Kinder bei der Eigenheimzulage, § 19 EigZulG,
* Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist für Steuerhinterziehung, § 376 AO,
* gesetzliche Festschreibung der bisherigen Verwaltungspraxis zum steuerlichen Querverbund, § 8 Abs. 7 KStG,
* Besteuerung von Provisionserstattungen bei sog. Riester-Fondssparplänen, § 22 Abs. 5 EStG,
* Einbeziehung der Namensliste i. S. d. § 1 Abs. 5 KSchG in die Übergangsregelung für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 9, § 52 Abs. 4a EStG,
* steuerrechtliche Haftung im Vereinsrecht: Reihenfolge der Inanspruchnahme bei der Veranlasserhaftung, § 10b Abs. 4 Satz 4 EStG,
* Beschränkung des Vorsteuerabzugs bei sowohl unternehmerisch als auch nicht unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen, § 15 Abs. 1b UStG,
* Verlustausgleichs- und Abzugsbeschränkung, § 2a EStG.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/10189 | 02.09.2008 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/10494 | 07.10.2008 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung) |
16/10665 | 20.10.2008 | Unterrichtung über die gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum 26. September bis 16. Oktober) |
16/11055 | 25.11.2008 | Beschlussempfehlung des Finanzausschusses |
16/11108 | 27.11.2008 | Bericht des Finanzausschusses |
16/11086 | 26.11.2008 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):