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Jahressteuergesetz 2009

Vom 19.12.2008, verkündet in BGBl I Jahrgang 2008 Nr. 63 vom 24.12.2008.

Hier ist die Jahressteuergesetz 2009 im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10189)

A. Ziel

In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts ist aus steuerfachlicher Sicht eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen erforderlich. Dazu gehören u. a. Änderungen als Umsetzung notwendiger und politisch bedeutsamer steuerrechtlicher Maßnahmen, Anpassungen des Steuerrechts an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union, Maßnahmen zur Verhinderung von Steuerausfällen bzw. zur Sicherung des Steueraufkommens sowie Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts.

B. Lösung

Mit dem Jahressteuergesetz 2009 erfolgt die Umsetzung der o. g. Maßnahmen. Hervorzuheben sind folgende Regelungen:

* Einführung eines optionalen Faktorverfahrens bei der Lohnsteuer, § 39f EStG,

* Ausschluss extremistischer Vereine von der Gemeinnützigkeit, § 51 AO,

* Steuerfreiheit für Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, § 3 Nr. 34 EStG,

* Einschränkung des Sonderausgabenabzugs für Schulgeldzahlungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG und Anpassung an den EG-Vertrag,

* Regelung zur Nichtabsenkung der Altersgrenze für Kinder bei der Eigenheimzulage, § 19 EigZulG,

* Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist für Steuerhinterziehung, § 376 AO,

* gesetzliche Festschreibung der bisherigen Verwaltungspraxis zum steuerlichen Querverbund, § 8 Abs. 7 KStG,

* Besteuerung von Provisionserstattungen bei sog. Riester-Fondssparplänen, § 22 Abs. 5 EStG,

* Einbeziehung der Namensliste i. S. d. § 1 Abs. 5 KSchG in die Übergangsregelung für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 9, § 52 Abs. 4a EStG,

* steuerrechtliche Haftung im Vereinsrecht: Reihenfolge der Inanspruchnahme bei der Veranlasserhaftung, § 10b Abs. 4 Satz 4 EStG,

* Beschränkung des Vorsteuerabzugs bei sowohl unternehmerisch als auch nicht unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen, § 15 Abs. 1b UStG,

* Verlustausgleichs- und Abzugsbeschränkung, § 2a EStG.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/10189 02.09.2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/10494 07.10.2008 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)
16/10665 20.10.2008 Unterrichtung über die gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum 26. September bis 16. Oktober)
16/11055 25.11.2008 Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
16/11108 27.11.2008 Bericht des Finanzausschusses
16/11086 26.11.2008 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze