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Investmentmodernisierungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen)

Vom 15.12.2003, verkündet in BGBl I Jahrgang 2003 Nr. 62 vom 19.12.2003.

Durch das Gesetz wurden u.a.


Hier ist das Investmentmodernisierungsgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/1553)

A. Ziel

Die Änderungsrichtlinien 2001/107/EG und 2001/108/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Januar 2002 zur Änderung der Richtlinie 85/ 611/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) sind bis zum 13. August 2003 umzusetzen.

Das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und das Auslandinvestment-Gesetz (AuslInvestmG) sollen zusammengefasst und modernisiert werden. Zur Förderung des Investmentstandortes Deutschland wird erstmalig über die Einführung von Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken die Zulassung und Regulierung von Hedgefonds im Gesetz vorgesehen.

Steuerregelungen betreffend Investmentfonds sind europäischen Grundsätzen anzupassen.

B. Lösung

Mit dem Gesetzentwurf werden die europäischen Änderungsrichtlinien zur OGAW-Richtlinie umgesetzt. Gleichzeitig werden mit der Zusammenfassung des KAGG und des AuslInvestmG bisherige Vorschriften überarbeitet und den Bedürfnissen der Praxis der Anwender und der Aufsicht angepasst. Der Anlegerschutz wird verbessert.

Ein eigenständiges Investmentsteuergesetz fasst bisherige steuerrechtliche Regelungen im Investmentwesen zusammen und passt sie an die europäischen Grundsätze für eine Besteuerung von Investmentfonds an.

Im Einzelnen handelt es sich bei der Umsetzung der Änderungsrichtlinien um folgende Maßnahmen:

G Aufhebung der gesetzlichen Fondstypen; G Einführung eines vereinfachten Verkaufsprospektes; G Ausweitung des Europäischen Passes für Investmentfonds; G Einführung eines Europäischen Passes für Verwaltungsgesellschaften; G Absenkung des Anfangskapitals für Kapitalanlagegesellschaften; G Ausweitung der Tätigkeiten der Kapitalanlagegesellschaften;

G Erweiterung der Auslagerung von Tätigkeiten der Kapitalanlagegesellschaft auf das Portfoliomanagement; G Ausweitung des zulässigen Einsatzes von Derivaten.

Des Weiteren sind erstmalig Regelungen zur Zulassung und Regulierung von Hedgefonds (Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken) in das Gesetz aufgenommen worden. In diesem Zusammenhang sind Bestimmungen zur Investmentaktiengesellschaft um Bestimmungen zu einer Investmentaktiengesellschaft mit variablem Kapital erweitert worden.

Im Rahmen der Zusammenfassung des früheren Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften und des Auslandinvestment-Gesetzes werden folgende Maßnahmen getroffen:

G Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für Vertragsbedingungen; G Neuregelung von Meldepflichten gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; G Vereinheitlichung der Vorschriften zur Rechnungslegung:

G Regelung zur Zusammenlegung von Sondervermögen; G Stärkung der Kostentransparenz; G Einführung von Teilfonds; G Angleichung der Voraussetzungen des Vertriebs von Investmentfonds mit Sitz außerhalb der EU und des EWR.

Der steuerrechtliche Teil enthält im Wesentlichen folgende Regelungen: G Einbeziehung der Grundstücks-Sondervermögen in die allgemeine Besteuerung; G Anwendungen des Halbeinkünfteverfahrens nach § 3 Nr. 40 EStG bzw. des Beteiligungsprivilegs nach § 8b Abs. 1 und 2 KStG bei ausländischen Investmentanteilen; G Verzicht der Besteuerung von ausgeschütteten Gewinnen aus Termingeschäften für Privatanleger sowie Verzicht bei thesaurierten Gewinnen aus Termingeschäften für alle; G Erstreckung der Steuerbefreiung nach DBA auf Auslandsfonds sowie Gleichstellung der Auslandsfonds bei der Anrechnung ausländischer Steuern; G Veränderung der Prozentsätze bei der Besteuerung der Erträge beim fehlenden Nachweis; G Gleichstellung der ausländischen Investmentanteile mit den inländischen Investmentanteilen hinsichtlich der Erhebung der Kapitalertragsteuer und der Gewährung des Halbeinkünfteverfahrens; G Ausdehnung der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens sowie des Beteiligungsprivilegs auf die Rückgabe oder Veräußerung von inländischen Investmentanteilen, auf die Veräußerung von Investmentanteilen, die zum Privatvermögen des Anlegers gehören, sowie auf ausländische Investmentanteile; G Zusammenlegung von Inlandsfonds; G Abschaffung der steuerlichen Erfassung des Zwischengewinns.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/1553 19.9.2003 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/1671 9.10.2003 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)
15/1896 5.11.2003 Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
15/1944 6.11.2003 Bericht des Finanzausschusses
15/1901 5.11.2003 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze