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Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft

Vom 10.9.2003, verkündet in BGBl I Jahrgang 2003 Nr. 46 vom 12.9.2003.

Wichtige Änderungen im Urheberrecht durch dieses Gesetz sind u.a.:


Hier ist das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/38)

A. Ziel

Mit dem Gesetz wird die Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft umgesetzt. Die Richtlinie bezweckt neben der Harmonisierung von Teilen des Urheberrechts auch die EG-weite gemeinsame Ratifizierung des WIPO-Urheberrechtsvertrags und des WIPO-Vertrags über Darbietungen und Tonträger. Mit dem Gesetz sollen im Wesentlichen zunächst nur die zwingenden, fristgebundenen Vorgaben der Richtlinie sowie die verbindlichen Vorgaben der beiden WIPO-Verträge umgesetzt werden.

B. Lösung

Im Urheberrechtsgesetz wird mit dem neuen § 19a das "Recht der öffentlichen Zugänglichmachung" eingeführt. Ferner werden die sog. Schrankenregelungen des Urheberrechtsgesetzes den Vorgaben der Richtlinie angepasst. Die Schrankenregelungen bestimmen, in welchen Fällen Urheber es hinnehmen müssen, dass ihre Werke ohne ihre ausdrückliche Zustimmung genutzt werden. Das Urheberrechtsgesetz ist hier nur in ganz geringfügigem Umfang zu ändern. Es wird klargestellt, dass auch die digitale Privatkopie zulässig ist. Außerdem werden "wirksame technische Schutzmaßnahmen" vor Umgehung geschützt. Hier- mit schützen Rechtsinhaber in der digitalen Welt Inhalte vor der Nutzung ohne ihre Einwilligung. Wer technische Schutzmaßnahmen verwendet, muss darauf durch entsprechende Kennzeichnung hinweisen.

Ferner regelt das Gesetz, dass ausübende Künstler ­ wie z. B. Musiker und Schauspieler ­ hinsichtlich ihrer Darbietungen nicht nur das von der Richtlinie zwingend vorgegebene neue "Recht der öffentlichen Zugänglichmachung" als Ausschließlichkeitsrecht erhalten, sondern auch insgesamt hinsichtlich ihrer Rechtsstellung den Urhebern angenähert werden.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/38 6.11.2002 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/837 9.4.2003 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses
15/1066 27.5.2003 Unterrichtung durch den Bundesrat
15/1353 2.7.2003 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

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Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze