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Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge

Vom 17.1.2011, verkündet in BGBl I Jahrgang 2011 Nr. 2 vom 24.1.2011.

Hier ist das Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/2764)

A. Ziel

Die Richtlinie 2008/122/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Januar 2009 über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte sowie Wiederverkaufs- und Tauschverträgen (ABl. L 33 vom 3.2.2009, S. 10; nachfolgend Richtlinie) ist mittlerweile in Kraft getreten. Diese Richtlinie löst die Richtlinie 94/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 1994 zum Schutz der Erwerber im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Verträgen über den Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien ab. Sie erweitert den Anwendungsbereich in Bezug auf Teilzeit-Wohnrechte und erfasst erstmals auch Verträge über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge. Die Richtlinie regelt Einzelheiten der vorvertraglichen und vertraglichen Information der Verbraucher sowie der Vertragsform. Ferner enthält sie Vorgaben zum Widerrufsrecht. Sie basiert auf dem Prinzip der Vollharmonisierung. Abweichende innerstaatliche Regelungen

* auch zugunsten des Verbrauchers ­ sind damit innerhalb des Regelungsumfanges der Richtlinie grundsätzlich nicht zulässig. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorschriften der Richtlinie ab dem 23. Februar 2011 anwenden und bis dahin die zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Vorschriften erlassen und veröffentlichen.

B. Lösung

Die Richtlinie soll durch das Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge in das deutsche Recht umgesetzt werden. Die Vorgaben der Richtlinie machen die Änderung mehrerer Gesetze erforderlich. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist insbesondere der Titel 2 in Buch 2 Abschnitt 8 betroffen, in welchem die Teilzeit-Wohnrechteverträge geregelt sind. Das Recht der Teilzeit-Wohnrechteverträge wird überarbeitet; erstmals ausdrücklich geregelt werden die Verträge über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge. Weitere betroffene Gesetze sind das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB), die BGB-Informationspflichten-Verordnung sowie das Unterlassungsklagengesetz. Die Änderungen resultieren aus den Vorgaben der Richtlinie; in einzelnen Punkten wurde von Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht, welche die

Richtlinie den Mitgliedstaaten in Abweichung vom Ansatz der Vollharmonisierung einräumt.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/2764 18.08.2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/3111 30.09.2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze