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Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften an veränderte Zuständigkeiten oder Behördenbezeichnungen innerhalb der Bundesregierung sowie zur Änderung des Unterlassungsklagengesetzes und des Außenwirtschaftsgesetzes

Vom 16.8.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 58 vom 20.8.2002.

Hier ist das Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften an veränderte Zuständigkeiten oder Behördenbezeichnungen innerhalb der Bundesregierung sowie zur Änderung des Unterlassungsklagengesetzes und des Außenwirtschaftsgesetzes im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/8977)

A. Ziel

Bei Änderungen von Zuständigkeiten und Bezeichnungen der Ressorts innerhalb der Bundesregierung sind auf der Grundlage von Artikel 56 Abs. 3 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) die in Gesetzen und Rechtsverordnungen enthaltenen Behördenbezeichnungen auch formal im Wortlaut an die Zuständigkeits- und Bezeichnungsänderungen anzupassen. Die bisherige Regelung, welche die formale Anpassung in den Gesetzen und Rechtsverordnungen einer Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz im Einvernehmen mit den beteiligten Ressorts (Zuständigkeitsanpassungsverordnung) überträgt, führt angesichts des derzeitigen Bestandes von ca. 2 170 Stammgesetzen und 3 130 Stammverordnungen im geltenden Bundesrecht bei umfangreichen oder zeitlich kurz aufeinanderfolgenden Neuordnungen und Umbenennungen der Geschäftsbereiche zu einem unverhältnismäßig hohen Zeit- und Abstimmungsaufwand. Mit dem Gesetzentwurf soll erreicht werden, dass dieser Aufwand reduziert und die formale Anpassung des Wortlauts von Rechtsvorschriften der Öffentlichkeit schneller zur Verfügung gestellt werden kann.

B. Lösung

Der Gesetzentwurf erlaubt den obersten Bundesbehörden innerhalb der Bundesregierung im Nachgang zu einer Zuständigkeitsanpassungsverordnung des Bundesministeriums der Justiz, die Rechtsvorschriften ihres Zuständigkeitsbereichs mit dem geänderten Wortlaut neu bekannt zu machen. Ferner dürfen sie Änderungen, die allein die Behördenbezeichnung betreffen, bei anstehenden Neubekanntmachungen des Wortlauts von Gesetzen und Rechtsverordnungen selbständig anpassen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/8977 7.5.2002 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/9353 11.6.2002 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze