Rechtsbereich: Sonstiges Staatsrecht FNA Nr. 1103-7
Das Gesetz regelt den Übergang von Zuständigkeiten, wenn Ministerien umgebildet werden. Es enthält auch eine allgemeine Ermächtigung des Bundesjustizministeriums, bei einem solchen Übergang oder bei der Umbenennung von Ministerien die entsprechenden Bezeichnungen in Gesetzen und Verordnungen durch eine Verordnung zu ändern.
Hier ist das Zuständigkeitsanpassungsgesetz im WWW zu finden:
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Bundesrecht alphabetisch
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