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Gesetz über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Vom 21.7.2012, verkündet in BGBl I Jahrgang 2012 Nr. 35 vom 25.7.2012.

Hier ist das Gesetz über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/5096)

A. Ziel

Mit dem Gesetz soll der Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates vom 18. Dezember 2006 über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden.

B. Lösung

Der Rahmenbeschluss soll durch die Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, des Bundeskriminalamtgesetzes, des Bundespolizeigesetzes, des Zollfahndungsdienstgesetzes, des Zollverwaltungsgesetzes, des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung und der Abgabenordnung umgesetzt werden.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/5096 18.03.2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/8870 05.03.2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze