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Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Vom 3.7.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 32 vom 7.7.2004.

Hier ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/1487)

A. Ziel

Das geltende Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist modernisierungsbedürftig. Dies haben rechtstatsächliche Untersuchungen, die nach der Aufhebung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung angestellt wurden, gezeigt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden von der Arbeitsgruppe Unlauterer Wettbewerb beim Bundesministerium der Justiz im Wesentlichen bestätigt. Auch unter europapolitischen Gesichtspunkten gilt es, das deutsche Lauterkeitsrecht zu liberalisieren. Außerdem soll der Verbraucher den ihm gebührenden Stellenwert in einem modernen Lauterkeitsrecht erhalten.

B. Lösung

Das geltende Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb soll insgesamt neu gefasst werden. Verbraucherinnen und Verbraucher werden dabei als gleichberechtigte Partner in den Schutzbereich des Gesetzes aufgenommen. Durch den Wegfall überholter Werbebeschränkungen, wie zum Beispiel der starren Regelungen über Schlussverkäufe, wird das Lauterkeitsrecht an die Erfordernisse eines flexiblen Wirtschaftsstandortes angepasst. Dabei wird an den Grundprinzipien wie der Verpflichtung zu lauterem Wettbewerb und dem Irreführungsverbot festgehalten.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/1487 22.8.2003 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/2795 26.3.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses
15/3163 18.5.2004 Unterrichtung durch den Bundesrat
15/3295 15.6.2004 Unterrichtung durch den Bundesrat
15/3308 15.6.2004 Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze