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Bundeswertpapierverwaltungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Neuordnung des Schuldbuchrechts des Bundes und der Rechtsgrundlagen der Bundesschuldenverwaltung)

In der Fassung vom 11.12.2001.

Nicht mehr in Kraft!

Rechtsbereich: Haushaltsrecht, Bundesvermögen, Finanzausgleich      FNA Nr. 650-7

Dieses Gesetz regelte die Tätigkeit der Bundeswertpapierverwaltung, die vor 2002 ehrlicher "Bundesschuldenverwaltung" hieß, und der "Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH". Inzwischen ist es aufgehoben und durch das Bundesschuldenwesengesetz ersetzt. An die Stelle der Bundeswertpapierverwaltung ist nun die bundeseigene "Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH" getreten.

Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger Verlag.



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