Zurück zur Hauptseite

Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Modernisierung des Schuldenwesens des Bundes)

Vom 12.7.2006, verkündet in BGBl I Jahrgang 2006 Nr. 32 vom 18.7.2006.

Hier ist die Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetz im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/1336)

A. Ziel

Die operativen Aufgaben des Schuldenwesens des Bundes werden derzeit unter der Verantwortung des Bundesministeriums der Finanzen durch die Bundesrepublik Deutschland ­ Finanzagentur GmbH (Finanzagentur) und die Bundeswertpapierverwaltung wahrgenommen. Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, durch eine Konzentration der Aufgabenwahrnehmung und damit den Abbau von Schnittstellen das Schuldenmanagement des Bundes weiter zu verbessern.

B. Lösung

Die Verbesserung des Schuldenmanagements des Bundes wird durch die Zusammenführung der Bundeswertpapierverwaltung und der Bundesrepublik Deutschland ­ Finanzagentur GmbH unter dem Dach der Finanzagentur erreicht, die ein Schuldenmanagement aus einer Hand gewährleistet; hierbei werden die Beschäftigten der bisherigen Bundeswertpapierverwaltung, soweit dies für die Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist, im Wege einer gesetzlichen Personalgestellung seitens des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen in der Finanzagentur eingesetzt. Gleichzeitig wird durch Ausgliederung sonstiger Aufgaben der Bundeswertpapierverwaltung eine Konzentration der Finanzagentur auf das Schuldenmanagement sichergestellt.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/1336 26.04.2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/1526 17.05.2006 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

Anzeige

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze