Hier ist die Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/1336)
AnzeigeA. Ziel
Die operativen Aufgaben des Schuldenwesens des Bundes werden derzeit unter der Verantwortung des Bundesministeriums der Finanzen durch die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH (Finanzagentur) und die Bundeswertpapierverwaltung wahrgenommen. Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, durch eine Konzentration der Aufgabenwahrnehmung und damit den Abbau von Schnittstellen das Schuldenmanagement des Bundes weiter zu verbessern.
B. Lösung
Die Verbesserung des Schuldenmanagements des Bundes wird durch die Zusammenführung der Bundeswertpapierverwaltung und der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH unter dem Dach der Finanzagentur erreicht, die ein Schuldenmanagement aus einer Hand gewährleistet; hierbei werden die Beschäftigten der bisherigen Bundeswertpapierverwaltung, soweit dies für die Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist, im Wege einer gesetzlichen Personalgestellung seitens des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen in der Finanzagentur eingesetzt. Gleichzeitig wird durch Ausgliederung sonstiger Aufgaben der Bundeswertpapierverwaltung eine Konzentration der Finanzagentur auf das Schuldenmanagement sichergestellt.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/1336 | 26.04.2006 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/1526 | 17.05.2006 | Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):