Hier ist das Bundeswertpapierverwaltungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/7010)
AnzeigeA. Ziel
Die bisherigen Regelungen gehen auf vorkonstitutionelles Recht zurück und müssen auf eine neue, zeitgemäße Grundlage gestellt werden.
Der Gesetzentwurf dient dem Ziel, das Schuldenmanagement des Bundes durch
* eine neue gesetzliche Grundlage für die Tätigkeiten der bisherigen Bundesschuldenverwaltung (sie erhält den neuen Namen "Bundeswertpapierverwaltung"),
* Steigerung der Effizienz beim Vertrieb von Bundeswertpapieren,
* Vereinheitlichung und Erweiterung der Rechtsgrundlagen für dematerialisierte Schuldbegründungen, zu verbessern.
B. Lösung
Die angestrebten Verbesserungen werden erreicht durch
* neue Regelungen zum Bundesschuldbuch, die das von 1910/1939 stammende Reichsschuldbuchgesetz ersetzen,
* Aufhebung der Reichsschuldenordnung von 1924.
Mit dem BWpVerwG werden die Finanzierungsinstrumente benannt, die für die Kreditaufnahme zur Verfügung stehen. Weiter trägt das Gesetz der Tatsache Rechnung, dass die Wertpapiere des Bundes in der Regel nur noch in Form von Schuldbuchforderungen und nicht mehr in Form von Urkunden begeben werden.
Im Übrigen wird die Möglichkeit des Direktvertriebs von Bundeswertpapieren auf eine zeitgemäße gesetzliche Grundlage gestellt. Weiter wird die Eintragungsfähigkeit von Gewährleistungen und Sicherheitsleistungen in das Bundesschuldbuch ausdrücklich geregelt.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/7010 | 1.10.2001 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/7255 | 1.11.2001 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung) |
14/7479 | 14.11.2001 | Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):