Rechtsbereich: Wahlrecht FNA Nr. 1100-1
Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt, einem Gremium, das nur diesem Zweck dient. Die Bundesversammlung besteht zur Hälfte aus den Mitgliedern des Bundestages, zur anderen Hälfte aus Vertretern, die von den Landtagen gewählt werden. Das genaue Wahlverfahren der Landtage und das Vorgehen der Bundesversammlung bei der Wahl des Bundespräsidenten werden durch dieses Gesetz bestimmt.
Hier ist das Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung im WWW zu finden:
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger
Verlag.
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Titel | Beschreibung |
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Grundgesetz | Diese Textausgabe des Beck-Verlags enthält auch das BPräsWG. |
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