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Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung

In der Fassung vom 25.4.1959, zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung vom 12.7.2007.

Rechtsbereich: Wahlrecht      FNA Nr. 1100-1

Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt, einem Gremium, das nur diesem Zweck dient. Die Bundesversammlung besteht zur Hälfte aus den Mitgliedern des Bundestages, zur anderen Hälfte aus Vertretern, die von den Landtagen gewählt werden. Das genaue Wahlverfahren der Landtage und das Vorgehen der Bundesversammlung bei der Wahl des Bundespräsidenten werden durch dieses Gesetz bestimmt.

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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
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TitelBeschreibung
Grundgesetz Diese Textausgabe des Beck-Verlags enthält auch das BPräsWG.

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