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Alkopopsteuergesetz

In der Fassung vom 23.7.2004, zuletzt geändert durch Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz vom 10.3.2017.

Rechtsbereich: Steuern      FNA Nr. 612-31

Nach dem Alkopopsteuergesetz wird auf eine Reihe von branntweinhaltigen Getränken - eben Alkopops - eine besondere Steuer erhoben, die höher ist als die normale Branntweinsteuer. Von dem Mehraufkommen sollen Maßnahmen zur Suchtvorbeugung bezahlt werden.

Hier ist das Alkopopsteuergesetz im WWW zu finden:

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