Rechtsbereich: Steuern FNA Nr. 612-31
Nach dem Alkopopsteuergesetz wird auf eine Reihe von branntweinhaltigen Getränken - eben Alkopops - eine besondere Steuer erhoben, die höher ist als die normale Branntweinsteuer. Von dem Mehraufkommen sollen Maßnahmen zur Suchtvorbeugung bezahlt werden.
Hier ist das Alkopopsteuergesetz im WWW zu finden:
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
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