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Durch das Gesetz wird eine Alkopopsteuer auf bestimmte branntweinhaltige Mischgetränke eingeführt, die höher liegt als die ansonsten übliche Branntweinsteuer. Erfasst werden die meisten Mixgetränke aus Branntwein und alkoholfreien oder -armen Getränken, die fertig abgefüllt verkauft werden. Das Steuermehraufkommen soll die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Finanzierung von Suchtprävention erhalten. Weiter ist vorgesehen, dass Alkopops mit einem Hinweis versehen werden müssen, dass die Abgabe an Jugendliche verboten ist. Außerdem wird die kostenlose Abgabe von Zigaretten verboten und die Mindestgröße einer Zigarettenpackung auf 17 Stück festgelegt.
Hier ist das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/2587)
AnzeigeA. Ziel
Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) stellen nach einer aktuellen Repräsentativerhebung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu "Bekanntheit, Konsum und Kauf von Alcopops 2003" eine dramatisch zunehmende Gefahr für junge Menschen dar, der es mit allen Mitteln vorzubeugen gilt. Es ist deshalb erforderlich, die Preise von Alkopops durch Einführung einer zusätzlichen steuerlichen Belastung in Form einer Sondersteuer so zu verteuern, dass sie von jungen Menschen nicht mehr gekauft werden. Das bestehende Abgabeverbot von Alkopops an Kinder und Jugendliche nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Jugendschutzgesetz kann damit über den Preis dieser Getränke wirkungsvoll unterstützt werden. Außerdem ist es notwendig, dass diese Erzeugnisse mit einem deutlichen Hinweis auf das Abgabeverbot an Jugendliche nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Jugendschutzgesetz gekennzeichnet werden.
Auch Zigarettenkonsum gefährdet die Gesundheit von jungen Menschen in besonderem Maße. Um den Einstieg in das Rauchen zu erschweren, ist deshalb die kostenlose Abgabe von Zigaretten zu verbieten sowie bei Zigarettenpackungen eine Mindestgröße vorzuschreiben, um Kinder und Jugendliche durch einen hohen Packungspreis vom Rauchen abzuhalten. Damit wird auch das
bestehende Abgabeverbot von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren § 10 Jugendschutzgesetz wirkungsvoll unterstützt.
B. Lösung
Einführung einer Sondersteuer auf alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) und Änderung des Jugendschutzgesetzes sowie des Tabaksteuergesetzes.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/2587 | 3.3.2004 | Gesetzentwurf der Abgeordneten Reinhard Schultz (Everswinkel), Marion Caspers-Merk, Klaus Kirschner, Sabine Bätzing, Jella Teuchner, Ingrid Arndt-Brauer, Peter Dreßen, Gabriele Frechen, Renate Gradistanac, Angelika Graf (Rosenheim), Dieter Grasedieck, Kerstin Griese, Reinhold Hemker, Stephan Hilsberg, Eike Hovermann, Christel Humme, Lothar Ibrügger, Dr. Hans-Ulrich Krüger, Christine Lehder, Eckhart Lewering, Götz-Peter Lohmann, Erika Lotz, Caren Marks, Hilde Mattheis, Dr. Erika Ober, Joachim Poß, Dr. Carola Reimann, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Anton Schaaf, Bernd Scheelen, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Silvia Schmidt (Eisleben), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Karsten Schönfeld, Fritz Schösser, Dr. Margit Spielmann, Jörg-Otto Spiller, Rolf Stöckel, Rita Streb-Hesse, Franz Thönnes, Simone Violka, Dr. Marlies Volkmer, Andreas Weigel, Lydia Westrich, Jürgen Wieczorek (Böhlen), Dr. Wolfgang Wodarg, Franz Müntefering und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Birgitt Bender, Ulrike Höfken, Michaele Hustedt, Fritz Kuhn, Christine Scheel, Petra Selg, Hubert Ulrich, Volker Beck (Köln), Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
15/3084 | 5.5.2004 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
15/3301 | 15.6.2004 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
15/3573 | 9.7.2004 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
15/3575 | 9.7.2004 | Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):