Allgemeines Verwaltungsrecht
Grau hinterlegte Einträge stehen für Normen, die nicht mehr in Kraft sind
- Allgemeine Gebührenverordnung - AGebV
- Auslandskostengesetz - AKostG
- Auslandskostenverordnung - AKostV
- Beglaubigungsverordnung - BeglV
- Bundesamt für Justiz: Gesetz über die Errichtung des ~ - BfJG
- Bundesarchiv-Benutzungsverordnung - BArchBV
- Bundesarchiv-Kostenverordnung - BArchKostV
- Bundesgebührengesetz - BGebG
Das Gesetz enthält allgemeine Vorschriften über Gebühren der meisten Bundesbehörden.
- Bundesverwaltungsamt: Gesetz über die Errichtung des ~es - BVerwAG
Das Bundesverwaltungsamt ist für alle möglichen Dinge zuständig, die vom Bund verwaltet werden müssen, für die sich ein eigenes Bundesamt aber nicht lohnt. Dazu gehören etwa das Auswanderungswesen, die Abrechnung der Kosten für die Kriegsgräberfürsorge, das Ausländerzentralregister oder die Sportförderung.
- E-Government-Gesetz - EGovG
- EG-Beitreibungsgesetz - EG-BeitrG
Das EG-Beitreibungsgesetz wurde zum 1.1.2012 aufgehoben und durch das EU-Beitreibungsgesetz ersetzt.
- EU-Beitreibungsgesetz - EUBeitrG
- Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV
- Finanzverwaltungsgesetz - FVG
- Geodaten: Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von ~ des Bundes - GeoNutzV
- Gesetz zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und des Europäischen Übereinkommens vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland - EurVerwZustAuskG
- Grundstückslasten: Gesetz über die Pfändung von Miet- und Pachtzinsforderungen wegen Ansprüche aus öffentlichen ~ - ÖffLastPfG
- Informationsfreiheitsgesetz - IFG
- Informationsgebührenverordnung - IFGGebV
- Informationsweiterverwendungsgesetz - IWG
- Konsulargesetz - KonsG
- Kriegsfolgenrecht: Gesetz über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des ~s - ZKFRArchG
- Lastenausgleichsarchiv-Verordnung - LAArchV
- Neugliederungsdurchführungsverordnung - NeuGlV
- Onlinezugangsgesetz - OZG
- Verpflichtungsgesetz - VerpflichtungsG
- Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz - VwVG
Geldforderungen von Behörden werden nach diesem Gesetz zwangsweise eingetrieben, ebenso ist geregelt, wie andere behördliche Entscheidungen zwangsweise durchgesetzt werden.
- Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO
Für Rechtsstreitigkeiten zwischen Behörden untereinander oder zwischen Behörden und Bürgern sind in der Regel die Verwaltungsgerichte zuständig. Das Verfahren vor diesen Gerichten ist in der VwGO geregelt. Sie enthält auch Bestimmungen über das Vorverfahren (Widerspruch, Widerspruchsbescheid, Aussetzung der Vollziehung), das meist vor einer Klage erforderlich ist.
- Verwaltungskostengesetz - VwKostG
Dieses Gesetz ist zum 15.8.2013 außer Kraft getreten. An seiner Stelle gilt nun das Bundesgebührengesetz.
- Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG
Der Ablauf von Verfahren zum Erlass von Verwaltungsakten in Bundesbehörden (und in bestimmten Fällen auch Landesbehörden) ist in diesem Gesetz geregelt. Verwaltungsakt ist jede Entscheidung einer Behörde, die einen Einzelfall betrifft, eine direkte Wirkung nach außen hat und keine rein zivilrechtliche Angelegenheit ("Wenn wir 10000 Büroklammern brauchen, dann beschlagnahmen wir die nicht, dann kaufen wir die") ist. Die Länder haben eigene Verwaltungsverfahrensgesetze, die aber zum großen Teil inhaltlich mit dem Bundesgesetz übereinstimmen.
- Verwaltungszustellungsgesetz - VwZG
Das Gesetz regelt die förmliche Zustellung von Behördenpost, also der berüchtigten "blauen Briefe" (die allerdings auch von Gerichten kommen können, wofür andere Bestimmungen gelten).
A.i.S.d.TMG (oder so) und © (soweit zutreffend): Mark Obrembalski.