Rechtsbereich: Allgemeines Verwaltungsrecht FNA Nr. 200-2
Das Bundesverwaltungsamt ist für alle möglichen Dinge zuständig, die vom Bund verwaltet werden müssen, für die sich ein eigenes Bundesamt aber nicht lohnt. Dazu gehören etwa das Auswanderungswesen, die Abrechnung der Kosten für die Kriegsgräberfürsorge, das Ausländerzentralregister oder die Sportförderung.
Hier ist das Gesetz über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes im WWW zu finden:
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Verwaltungsvorschriften, Erlasse etc. zu dieser Norm:
Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger
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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Bundesrecht alphabetisch
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