Hier ist das Zweites Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/4665)
AnzeigeA. Ziel
Die mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes vom 25. August 1998 eingeführte Befugnis zur Durchführung sog. lageabhängiger Kontrollen auf Einrichtungen der Eisenbahnen und Verkehrsflughäfen durch den Bundesgrenzschutz war zunächst bis zum 31. Dezember 2003 befristet. Mit dem Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes vom 22. Dezember 2003 wurde die Befristung bis zum 30. Juni 2007 verlängert. Außerdem wurde bestimmt, dass die Regelung vor Ablauf der Frist zu evaluieren ist.
Der Evaluierungsbericht liegt vor. Die Befugnis hat sich weiter bewährt. Sie hat sich als wichtiges Handlungsinstrument zur Verhinderung und Unterbindung der unerlaubten Einreise, der Bekämpfung von Schleusungskriminalität und Menschenhandel und letztlich auch zur Terrorismusbekämpfung erwiesen und wird im Zuge des anstehenden Wegfalls der Grenzkontrollen zu den östlichen Nachbarstaaten gerade im Hinblick auf ihre binnenländische Komponente (Verkehrsflughäfen, Bahn) an Bedeutung weiter zunehmen.
B. Lösung
Um die Anwendung der Befugnis zur Durchführung lageabhängiger Kontrollen auf Dauer sicherzustellen, ist die Befristung des § 22 Abs. 1a des Bundespolizeigesetzes (BPolG) ursprünglich Bundesgrenzschutzgesetz (BGSG) aufzuheben.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/4665 | 12.03.2007 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/4921 | 04.04.2007 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates) |
16/4969 | 04.04.2007 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):