Hier ist das Zweites Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/4061)
AnzeigeA. Ziel
Das Gesetz zur Entlastung des Bundesfinanzhofs vom 8. Juli 1975 (BGBl. I S. 1861), das zuletzt durch das Gesetz vom 17. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2447) geändert wurde, läuft Ende des Jahres 2000 aus. Ein ersatzloser Wegfall dieses Gesetzes würde insbesondere bewirken, dass bei dem Bundesfinanzhof Revisionen bereits bei Streitwerten ab 1 000 DM zulässig wären. Dies hätte zur Folge, dass die Eingangszahlen innerhalb kurzer Zeit ansteigen würden, so dass der Bundesfinanzhof die Eingänge nicht mehr zeitgerecht bewältigen könnte. Damit würden Rückstände aufgebaut, die zu einer unzumutbar langen Verfahrensdauer führen würden.
B. Lösung
Das Gesetz zur Entlastung des Bundesfinanzhofs soll zum 1. Januar 2001 durch eine umfassende Novellierung des Revisionsrechts in der Finanzgerichtsordnung abgelöst werden. Dabei werden zugleich Mängel, die sich bei der Anwendung des geltenden Rechts gezeigt haben, beseitigt. Zur Verbesserung des Rechtsschutzes wird insbesondere der zu enge Zugang zum Bundesfinanzhof, soweit dies im Rahmen der Kapazitäten des Gerichts möglich ist, erweitert. Ergänzend sieht der Entwurf Verbesserungen für das Verfahren vor den Finanzgerichten vor; insoweit greift der Entwurf weitgehend Vorschläge aus der Praxis auf. Insbesondere wird den Finanzgerichten ermöglicht, bei mündlichen Verhandlungen Videokonferenzen einzusetzen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/4061 | 11.9.2000 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/4450 | 1.11.2000 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung) |
14/4549 | 8.11.2000 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):