(Langtitel: Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes sowie zur Durchführung des automatisierten Abrufs von Daten durch das Bundesverwaltungsamt gemäß § 3 Absatz 3 des Gesetzes zur Europäischen Bürgerinitiative)
Vom 1.12.2014, verkündet in BGBl I Jahrgang 2014 Nr. 56 vom 8.12.2014.
Hier ist die Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung im WWW zu finden: