Hier ist das Zwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/8350)
AnzeigeA. Ziel
Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in den Ländern sowie in einigen Wahlkreisen ist die Einteilung der Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag gemäß Anlage zu § 2 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes (BWG) nicht mehr im Einklang mit den von § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 BWG vorgegebenen Grundsätzen für die Wahlkreiseinteilung. Aufgrund von Gebiets- und Verwaltungsreformen in verschiedenen Ländern ist zudem die Beschreibung mehrerer Wahlkreise nicht mehr zutreffend.
B. Lösung
Durch Änderung der Anlage zu § 2 Absatz 2 BWG werden, soweit dies erforderlich ist, Bundestagswahlkreise neu eingeteilt und neu beschrieben.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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17/8350 | 17.01.2012 | Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP |
17/8483 | 25.01.2012 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):