Hier ist das Zwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/371)
AnzeigeA. Ziel
Die Bundesregierung verfolgt mit dem Gesetzentwurf mehrere Ziele:
1. Zur Konsolidierung der Ausbildungsförderung wird eine Anhebung der Bedarfssätze um 2 v. H. und der Freibeträge um 6 v. H. zum Herbst 1999 vorgeschlagen. Dadurch soll das Absinken der Gefördertenzahlen gestoppt, zu einer angemessenen Versorgung der Auszubildenden beigetragen und insgesamt sichergestellt werden, daß das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) seinem Ziel einer Offenhaltung des Bildungswesens für finanziell bedürftige junge Menschen gerecht werden kann. Der Gesetzentwurf zieht insoweit über das 19. BAföGÄndG vom 25. Juni 1998 (BGBl. I S. 1609) hinaus notwendige Konsequenzen aus dem 12. Bericht nach § 35 BAföG, die unter anderem der Beirat für Ausbildungsförderung in seinem Votum zu diesem Bericht angemahnt hat.
2. Weiterhin sollen durch das 18. BAföGÄndG vom 17. Juli 1996 (BGBl. I S. 1006) eingeleitete Fehlentwicklungen der Ausbildungsförderung, beispielsweise im Bereich der Förderung von Auslandsausbildungen und bei der förderungsrechtlichen Berücksichtigung von Gremientätigkeiten, korrigiert werden.
3. Die bis zum 30. September 1999 befristete Studienabschlußförderung soll letztmalig um zwei Jahre verlängert werden.
4. Schließlich dienen weitere, im wesentlichen redaktionelle Regelungen der Rechtsbereinigung und Anpassung des Sprachgebrauchs an organisatorische Veränderungen.
5. Entsprechend der bisherigen Praxis soll parallel zur Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge nach dem BAföG eine Anpassung bei der Förderung der beruflichen Ausbildung und der Förderung der beruflichen Eingliederung Behinderter im Recht der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) in gleichem Umfang erfolgen. Der Gesetzentwurf zieht insoweit notwendige Konsequenzen aus dem Ersten Bericht zur Überprüfung nach § 70 SGB III zur Überprüfung der Bedarfssätze der Berufsausbildungsbeihilfe.
B. Lösung
Der Entwurf sieht im wesentlichen folgende Maßnahmen vor:
* Anhebung der BAföG-Bedarfssätze um 2 v. H. und der BAföG- Freibeträge um 6 v. H. zum Herbst 1999,
* Wiedereinführung des § 5a BAföG, wodurch die Attraktivität des Auslandsstudiums gestärkt werden und eine auch unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität bewährte Regelung wieder Gültigkeit erlangen soll,
* Zulassen eines Ausbildungsabbruchs oder Fachrichtungswechsels aus wichtigem Grund bis zum Beginn des vierten Fachsemesters,
* Verlängerung der befristet eingeführten Studienabschlußförderung bis zum 30. September 2001,
* Herausnahme einer über die Förderungshöchstdauer hinaus verlängerten Förderung aus der Förderungsart Bankdarlehen in bestimmten Fällen (z. B. nach "Gremientätigkeit", Auslandsaufenthalt),
* Streichung einer Reihe von Regelungen des BAföG, die durch Zeitablauf gegenstandslos geworden sind, im Interesse der Rechtsklarkeit und Einfügung der aktuellen Behördenbezeichnung "Bundesministerium für Bildung und Forschung" in das BAföG und auf Grund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnungen,
* Anhebung der Bedarfssätze der Berufsausbildungsbeihilfe nach dem SGB III um 2 v. H. und der Freibeträge bei der Förderung der beruflichen Eingliederung Behinderter nach dem SGB III um rd. 6 v. H. zum Herbst 1999.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
14/371 | 10.2.1999 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/460 | 3.3.1999 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung) |
14/581 | 22.3.1999 | Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung |
14/582 | 22.3.1999 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
14/651 | 24.3.1999 | Änderungsantrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Jürgen W. Möllemann, Rainer Brüderle, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P. |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):