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Zollfahndungsneuregelungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Neuregelung des Zollfahndungsdienstes)

Vom 16.8.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 59 vom 23.8.2002.

Hier ist das Zollfahndungsneuregelungsgesetz im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/8007)

A. Ziel

Die Anforderungen an eine wirksame und nachhaltige Kriminalitätsbekämpfung haben sich seit der Errichtung des Zollkriminalamtes als Bundesoberbehörde im Jahre 1992 aufgrund der Verwirklichung des Binnenmarktes, der Öffnung der Grenzen nach Osteuropa sowie der immer häufiger anzutreffenden Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität grundlegend geändert. Diese Änderungen erfordern neben einer Erweiterung der Befugnisse im präventiven Bereich eine Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstes mit einer umfassenden Anbindung der Zollfahndungsämter an das Zollkriminalamt und damit die Einrichtung eines einheitlichen Organisationsstranges. Zudem besteht die Notwendigkeit, die bislang für den Zollfahndungsdienst fehlenden bereichsspezifischen Datenschutzregelungen zu normieren.

B. Lösung

Eine Unterstellung der regional selbständigen Zollfahndungsämter unter das Zollkriminalamt erfolgt bei gleichzeitiger Umwandlung des Zollkriminalamtes in eine Mittelbehörde. Insbesondere die Vielzahl der erforderlichen Datenschutzregelungen können nicht im Finanzverwaltungsgesetz normenklar aufgenommen werden und machen ein eigenständiges Gesetz mit Regelungen auch für die Zollfahndungsämter erforderlich.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/8007 17.1.2002 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/8515 13.3.2002 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses
14/9332 10.6.2002 Unterrichtung durch den Bundesrat
14/9430 12.6.2002 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze