Hier ist das Zollfahndungsneuregelungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/8007)
AnzeigeA. Ziel
Die Anforderungen an eine wirksame und nachhaltige Kriminalitätsbekämpfung haben sich seit der Errichtung des Zollkriminalamtes als Bundesoberbehörde im Jahre 1992 aufgrund der Verwirklichung des Binnenmarktes, der Öffnung der Grenzen nach Osteuropa sowie der immer häufiger anzutreffenden Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität grundlegend geändert. Diese Änderungen erfordern neben einer Erweiterung der Befugnisse im präventiven Bereich eine Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstes mit einer umfassenden Anbindung der Zollfahndungsämter an das Zollkriminalamt und damit die Einrichtung eines einheitlichen Organisationsstranges. Zudem besteht die Notwendigkeit, die bislang für den Zollfahndungsdienst fehlenden bereichsspezifischen Datenschutzregelungen zu normieren.
B. Lösung
Eine Unterstellung der regional selbständigen Zollfahndungsämter unter das Zollkriminalamt erfolgt bei gleichzeitiger Umwandlung des Zollkriminalamtes in eine Mittelbehörde. Insbesondere die Vielzahl der erforderlichen Datenschutzregelungen können nicht im Finanzverwaltungsgesetz normenklar aufgenommen werden und machen ein eigenständiges Gesetz mit Regelungen auch für die Zollfahndungsämter erforderlich.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/8007 | 17.1.2002 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/8515 | 13.3.2002 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
14/9332 | 10.6.2002 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
14/9430 | 12.6.2002 | Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):